Frauenförderung

Frauenförderung ist ein wichtiger Bestandteil des Personalmanagements

Frauenförderung

In allen Verwendungen und Bereichen des NÖ Landes- und Gemeindedienstes mit einem Frauenanteil unter 45%, ist Frauenförderung unter Wahrung des Leistungsprinzips geboten.

Frauenförderung ist ein wichtiger Bestandteil des Personalmanagements. Durch gezielte Förderung geeigneter weiblicher Bediensteter soll innerhalb überschaubarer Zeiträume ein möglichst ausgewogenes Zahlenverhältnis von Frauen und Männern auf allen dienstlichen Ebenen erreicht werden.


Frauenförderprogramme

Die Rechtsgrundlage für diese Programme bildet das NÖ Gleichbehandlungsgesetz LGBl 2060. Danach müssen das Land NÖ und größere Gemeinden Frauenförderprogramme für einen Zeitraum von 6 Jahren in Kraft setzen.

Frauen sind in höher qualifizierten Verwendungen, technischen Sparten und in Top-Führungspositionen nach wie vor zu selten anzutreffen. Ziel der Förderprogramme ist es, den Frauenanteil in all diesen Bereichen zu erhöhen und an die 45%-Marke heranzuführen.

Diese Programme weisen zahlreiche Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles aus: z.B. verstärkte Aufnahme, Zulassung zu Aufstiegskursen, Aus- und Weiterbildung, beruflicher Aufstieg, geschlechtergerechte Sprache, ....

Im Zusammenhang mit Frauenförderung ist zu beachten, dass Frauen nur dann bevorzugt werden, wenn sie gleich geeignet sind wie der beste männliche Kandidat. Frauenförderung wahrt das Leistungsprinzip.

Förderprogramme wurden bis dato im NÖ Landesdienst und in 22 Gemeinden von den zuständigen Organen in Kraft gesetzt.

Wenn Sie  Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte. 


Gender Mainstreaming Arbeitskreis

Gender Mainstreaming ist ein Weg um Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen. Dafür ist es nötig, in allen Bereichen eine geschlechtssensible Perspektive einzunehmen. Bereits in der Planungsphase eines Vorhabens sind die unterschiedlichen Bedürfnisse, Lebensbedingungen und Interessen von Frauen und Männern zu berücksichtigen und auf mögliche geschlechtsspezifische Wirkungen hin zu überprüfen. Dadurch können Maßnahmen so gestaltet werden, dass sie einen Beitrag zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern leisten.

Es geht dabei nicht um "Gleichmacherei", denn die Lösung liegt in der Anerkennung von Unterschieden und der Suche nach einem Ausgleich. Mit der Strategie Gender Mainstreaming wird das Ziel verfolgt, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen.

Für die Umsetzung der Strategie Gender Mainstreaming wurde 2004 ein Arbeitskreis in der niederösterreichischen Landesverwaltung eingerichtet, der Informationen aufbereitet, Instrumente für die Umsetzung in der Landesverwaltung entwickelt und Pilotprojekte durchführt. Basis dafür sind die Beschlüsse des NÖ Landtages zur Umsetzung von Gender Mainstreaming und der NÖ Landesregierung, in dem sich die Regierungsmitglieder zu Gender Mainstreaming als Leitziel der NÖ Landespolitik in allen Bereichen der Landesverwaltung bekannt haben. 

 

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NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte  Rennbahnstraße 29, (Tor zum Landhaus), Stiege B, 3. Stock, Zi. 313 3109 St. Pölten E-Mail: post.gbb@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16212
Fax: 02742/9005-16279
Letzte Änderung dieser Seite: 10.8.2023
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