Förderung innovativer und modellhafter Jugendaktivitäten

Das Land fördert NÖ Jugendorganisationen, aber auch rechtlich nicht organisierte Gruppen von jungen NÖ Landesbürgerinnen und Landesbürgern.

Gefördert werden durch einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse innovative oder modellhafte Aktivitäten, die junge NÖ Landesbürgerinnen und NÖ Landesbürger selbst und nicht aus vorwiegend kommerziellen Gründen betreiben und die für die außerschulische Jugenderziehung von besonderem Wert und Interesse sind.
Nach Einlangen eines formlosen Ansuchens durch NÖ Jugendorganisationen oder rechtlich nicht organisierte Gruppen von jungen NÖ Landesbürgerinnen und NÖ Landesbürgern erfolgt die Förderung.

Folgende Unterlagen werden für diese Förderung benötigt:

  • Aktionspapier (Beschreibung der geplanten Aktivität)
  • Kostenvoranschläge, Kostenaufstellungen, Finanzierungskonzept oder Finanzierungsübersicht - d.h. alle Unterlagen, die einen möglichst genauen Überblick über die Gesamtkosten der Aktivität vermitteln
  • Nachweis der Förderungswerber, dass sie die Aktion nicht aus vorwiegend kommerziellen Gründen durchführen
  • Rechtlich organisierte Gruppen durch Vorlage der Vereinsstatuten
  • Rechtlich nicht organisierte Gruppen durch schriftliche Erklärung
  • Verpflichtung der Förderwerber, dass Sie die Bestimmungen des NÖ Jugendschutzgesetzes einhalten

Im Anschluss erhalten Sie eine Fördererklärung zur Unterfertigung.

Als Verwendungsnachweis sind schließlich folgende Dokumente notwendig:

  • Detaillierte Kostenaufstellung unter Anschluss der saldierten Rechnungen
  • Erfahrungsbericht



Ihr Kontakt zum Thema Jugendförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: jugendreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13264
Fax: 02742/9005-16220
Letzte Änderung dieser Seite: 6.10.2023
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