07.10.2014 | 13:55

Stipendien für erbrachte Leistungen von Schülern und Studenten

Ausschreibungen von Stipendien-Stiftungen in Niederösterreich

Für erbrachte Leistungen im vergangenen Schul- bzw. Studienjahr haben verschiedene Stiftungen Stipendien in Niederösterreich ausgeschrieben: die „Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich", die „Allgemeine Stipendienstiftung Niederösterreich", die „Rosalia Czech`sche Stipendienstiftung", die „Prof. Anton Bauer Stipendien Stiftung", die „Josef Haydn-Stiftung" und die „Michael von Zoller-Stiftung". Zusätzlich vergibt die „Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich" 20 Leistungsstipendien für besondere Studienleistungen im vergangenen Studienjahr.

Vergeben werden die Stipendien aus der „Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich" an ordentliche Schüler oder ordentliche Studenten, die österreichische öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete höhere Schulen mit Reifeprüfungsabschluss bzw. Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik und medizinischtechnische Akademien besuchen. Weitere Voraussetzungen sind Bedürftigkeit (liegt vor, wenn das monatliche Pro-Kopf-Einkommen nicht höher als 750 Euro netto ist), ein günstiger Schulerfolg (Notendurchschnitt nicht höher als 2,1 und kein „Nicht Genügend") bzw. ein günstiger Studienerfolg (Notendurchschnitt nicht höher als 2,3 im Reife-, Berufsreifeprüfungszeugnis bzw. bei „Bestanden" im Studienberechtigungsprüfungszeugnis bei Studenten im ersten Studienjahr bzw. nicht höher als 2,5 bei Studenten an Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik und medizinisch-technischen Akademien sowie nicht höher als 3 bei Studenten an Universitäten), die österreichische Staatsbürgerschaft und der Hauptwohnsitz in Niederösterreich.

Voraussetzung für ein Leistungsstipendium aus der „Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich" ist ein abgeschlossenes Studium an der Universität Wien, der Medizinischen Universität Wien, der Technischen Universität Wien, der Universität für Bodenkultur Wien, der Veterinärmedizinischen Universität Wien oder der Wirtschaftsuniversität Wien, die österreichische Staatsbürgerschaft und der Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Nachzuweisen ist eine besondere Studienleistung, beispielsweise die Diplomprüfung des ersten oder zweiten Studienabschnittes, die Diplomarbeit, die Masterprüfung, die Masterarbeit oder die Dissertation mit ausgezeichnetem oder sehr gutem Erfolg und ein Empfehlungsschreiben des zuständigen Universitätsprofessors. Neben der erbrachten Leistung sind persönliche Verhältnisse, insbesondere die Bedürftigkeit der Bewerber, für die Stipendien-Vergabe maßgebend.

Vergeben werden Stipendien aus der „Allgemeinen Stipendienstiftung Niederösterreich" an ordentliche Schüler oder ordentliche Studenten, die österreichische öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete höhere Schulen mit Reifeprüfungsabschluss bzw. Fakultäten für Maschinenbau, Elektrotechnik und Bauingenieurwesen an Technischen Universitäten besuchen. Weitere Voraussetzungen sind Bedürftigkeit (monatliche Pro-Kopf-Einkommen nicht höher als 750 Euro netto), ein günstiger Schulerfolg (Notendurchschnitt nicht höher als 2,1 und kein „Nicht Genügend") bzw. ein günstiger Studienerfolg (Notendurchschnitt nicht höher als 2,3 im Reife-, Berufsreifeprüfungszeugnis bzw. bei „Bestanden" im Studienberechtigungsprüfungszeugnis bei Studenten im ersten Studienjahr bzw. nicht höher als 3 bei Studenten an Technischen Universitäten), die österreichische Staatsbürgerschaft und der Hauptwohnsitz in Niederösterreich (bei Schülern) oder in Niederösterreich bzw. Wien (bei Studenten).

Stipendien für erbrachte Leistungen im vergangenen Schul- bzw. Studienjahr aus der „Rosalia Czech`sche Stipendienstiftung"  werden an Kinder von NÖ Landesbeamten - Schüler und Studenten - vergeben, aus der „Prof. Anton Bauer Stipendien Stiftung" an Studenten der „Montanuniversität Leoben" und aus der „Josef Haydn-Stiftung" an Studenten an österreichischen Universitäten für Musik oder an Musikkonservatorien.

Vergeben werden Stipendien aus der „Michael von Zoller-Stiftung" an ordentliche Schüler oder Studenten, die österreichische öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete höhere Schulen mit Reifeprüfungsabschluss bzw. Universitäten, Pädagogische Hochschulen, die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik und Fachhochschulen für Soziale Arbeit besuchen. Weitere Voraussetzungen sind Bedürftigkeit (monatliche Pro-Kopf-Einkommen nicht höher als 750 Euro netto), ein günstiger Schulerfolg (Notendurchschnitt nicht höher als 2,1 und kein „Nicht Genügend")  bzw. ein günstiger Studienerfolg (Notendurchschnitt nicht höher als 2,3 im Reife-, Berufsreifeprüfungszeugnis bzw. bei „Bestanden" im Studienberechtigungsprüfungszeugnis bei Studenten im ersten Studienjahr bzw. nicht höher als 2,5 bei Studenten an Pädagogischen Hochschulen, der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik und Fachhochschulen für Soziale Arbeit sowie nicht höher als 3 bei Studenten an Universitäten) und die österreichische Staatsbürgerschaft. Außerdem muss eine der nachstehend genannten Eigenschaften vorliegen: Verwandte des Stifters; dessen Namensträger; Bewerber, die in Tirol geboren wurden und zum Zeitpunkt der Geburt ihren Hauptwohnsitz in Tirol hatten bzw. noch haben; Bewerber, die in Südtirol geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz in Tirol bzw. in Österreich haben; Bewerber, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben; Bewerber, die ihren Hauptwohnsitz in 1070 Wien haben.

Das entsprechende Antragsformular (www.noe.gv.at/studium) ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben samt allen Beilagen an folgende Adresse zu senden: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Stiftungsverwaltung, 1010 Wien, Landskrongasse 5/X. Die Einreichfrist für erbrachte Leistungen im vergangenen Schul- bzw. Studienjahr dauert noch bis zum 30. April des laufenden Schul- bzw. Studienjahres, die Einreichfrist für die Leistungsstipendien aus der „Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich" endet am 15. Dezember des laufenden Studienjahres.

Nähere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Stiftungsverwaltung, Elisabeth Jandrisits, Telefon 01/9005-13393 oder Brigitte Schmalzbauer, Telefon 01/9005-13064, post.f4@noel.gv.at (für Studenten) und Georg Rasl, Telefon 01/9005-13156, post.f4@noel.gv.at (für Schüler).

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
Anita Quixtner, BA Tel: 0 27 42/90 05 -12 16 3
Fax: 0 27 42/90 05-13 55 0
E-Mail: presse@noel.gv.at
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung