NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung & Förderungsrichtlinie

Mit 22. Juli 2011 trat die neue NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung, LGBl. 4400-0, in Kraft.

Die Verordnung ersetzt die bisher geltende NÖ Feuerwehr-Mindestausrüstungsverordnung.

Gleichzeitig tritt auch die neue Richtlinie der NÖ Landesregierung über die Förderung bei der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen in Kraft, die die neuen Bestimmungen der NÖ Feuerwehr- Ausrüstungsverordnung berücksichtigt.

Aufgrund der NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung obliegt die Feststellung der Feuerwehrausrüstung künftig der Gemeinde nach einem einheitlichen Berechnungsmodell auf Grundlage einer Risikoanalyse. Die FeuerwehrkommandantInnen bzw. der NÖ Landesfeuerwehrverband sind bei zu ziehen. Das Ergebnis ist der NÖ Landesregierung und dem NÖ Landesfeuerwehrverband vorzulegen. Die Vorlage an die NÖ Landesregierung ersetzt alle bisherigen Feststellungen.

In Ergänzung der NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung hat der NÖ Landesfeuerwehrverband eine Berechnungsmatrix samt Anleitungen bzw. Erläuterungen erstellt, deren Verwendung für die Feststellung der Feuerwehrausrüstung notwendig ist. Das gesamte Infopaket steht auf der Homepage des NÖ Landesfeuerwehrverbandes für die Feuerwehren und Gemeinden zur Verfügung.

   


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Letzte Änderung dieser Seite: 26.1.2024
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