Staatlich geprüfter Bergführer / Diplombergführer - Zulassung zur Ausbildung; Antrag

Informationen, Voraussetzungen, Fristen, Kosten, Formulare

Allgemeine Informationen

Die Diplom-Skilehrerausbildung (staatliche Skilehrerausbildung) ist gesetzlich reglementiert. Die gesetzliche Grundlage zur Ausbildung ist in der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen  und Befähigungsnachweisprüfungen  an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, BGBl. II Nr. 351/2011 verankert.

Ab 2016 wird das System der Berg- und Skiführerausbildung in Österreich grundlegend geändert: der erste Ausbildungsteil wird vom Verband der Österr. Berg- und Skiführer veranstaltet und durchgeführt: dabei sind nach positiver Eignungsprüfung insgesamt 8 themenspezifische Lehrgänge zu absolvieren, bevor man zum Anwärterprüfungskurs antreten kann: wird dieser positiv absolviert, wird man von der Bundessportakademie Innsbruck in die anschließende staatliche Berg- und Skiführerausbildung aufgenommen, welche wiederum rund ein Jahr dauert, bis man die staatliche Ausbildung zum IVBV-Bergführer in Österreich abgeschlossen hat.

Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung muss je nach Landesgesetz bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft um die Autorisierung zum staatlich geprüften Berg- und Schiführer angesucht werden. 



Voraussetzungen

Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt beim Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer und ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Sportmedizinisches Bestätigung über den Gesundheits- und Konditionszustand des Bewerbers (nicht älter als 6 Monate) 



Fristen

Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist rechtzeitig zu stellen.

Beachten Sie den bei der zuständigen Stelle angeführten Einsendeschluss. 



Zuständige Stellen

1. Teil:  Für die Anmeldung, die 8 themenspezifischen Lehrgänge und den Anwärterprüfungskurs:

Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer

2. Teil:  Nach positivem Abschluss des 1. Teils, für die staatliche Berg- und Skiführerausbildung:

Bundessportakademie Innsbruck 



Kosten

Pro Teil der Aufnahmeprüfung ist eine pauschale Aufwandsentschädigung von  € 100.- zu entrichten, unabhängig davon, ob Teilprüfungen angerechnet werden.

Für den vom Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer durchgeführten ersten Ausbildungsteil mit insgesamt 8 Teilkursen (ca. 56 Kurstage), fallen Kosten von ca. € 4.000.- an, welche alle Kursunterlagen, Versicherung, Ausbilderkosten, usw. enthalten - die Teilnehmer müssen nur noch für Anreise, Unterkunft/Verpflegung und etwaig benötigte Ausrüstung selbst aufkommen.

Für die anschließende staatliche Berg- und Skiführerausbildung an der BSPA Innsbruck fallen keine weiteren Ausbildungskosten an (außer wiederum Anreise, Unterkunft/Verpflegung und etwaig benötigte Ausrüstung).

(Stand: April 2016) 



Zusätzliche Informationen

Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen (Winter und Sommer) und pro Prüfungsteil ist ein Unkostenbeitrag von € 100 zu entrichten.
Im Winter jeden Jahres findet die Eignungsprüfung im Bereich Schifahren mit Aufstieg und Abfahrt, anschließend die Prüfungen Steileis und Eis leicht statt (insgesamt 3 Tage)

Wer den ersten Teil positiv absolviert hat, kann im Mai zur Eignungsprüfung im Felsbereich (Sportklettern, Alpin- bzw. Clean-Klettern und Fels Leicht) antreten. Nach erfolgreicher Besprechung des Tourenberichtes kann man mit dem 56-tägigenersten Ausbildungsteil beginnen. Dieser beinhaltet:

Theoriekurs I:3 Tage (Juni)
Sportklettern: 8Tage (Juli)
Felskurs I: 10 Tage (September)
Skitechnik I: 5 Tage (Dezember)
Skitouren: 9 Tage (Jänner)
Eisfallklettern: 8 Tage (Jänner/Februar)
Skitechnik II:5 Tage (Februar/März)
Skihochtouren: 8 Tage (März)

Die Kurse müssen, nachdem sie inhaltlich aufeinander aufbauen, in der oben angegebenen Reihenfolge, binnen zwei Jahren, positiv absolviert werden. Anschließend kann man zur staatlichen Berg- und Skiführerausbildung an der BSPA Innsbruck antreten, welche mit dem Aspirantenprüfungskurs beginnt und dann in insgesamt 40 Ausbildungstagen folgende Kurse beinhaltet:

Hochtouren I und  Anwärterprüfungskurs: 8 Tage (Juli])
Felskurs II: 7 Tage (Sept)
Theoriekurs II: 3 Tage (Okt)
Freeriden: 7 Tage (März)
Skihochtouren-Durchquerung: 6 Tage (April)
Hochtouren II:  9 Tage (Juni/Juli)
Abschlussprüfung in Chamonix: 2 Tage (Juli)

Die Ausbildung umfasst die ganze Palette des alpinen Bergsteigens in Theorie und Praxis. Als Zusatzqualifikation kann die Befugnis zum IVBV Canyoning-Führer erworben werden.

Zudem müssen zwischen dem Anwärterprüfungskurs und dem Abschluss der Ausbildung mind. 21 Führungs-Praxistage nachgewiesen werden.

Prüfungskriterien Eignungstest:

Skifahren

Aufstieg mit Skitourenausrüstung; ca. 1.000 Höhenmeter innerhalb von max. 2 Stunden
alpiner Skilauf nach dem Österr. Skilehrplan: lange und/oder kurze Radien, Rhythmuswechsel usw. in unterschiedlichen Schneearten und steilem Gelände.

Steileis

Vorstieg einer Eiskletterroute am Eisfall: Klettern an vorgesetzten Sicherungspunkten und eingehängten Expressschlingen im senkrechten Gelände (Schwierigkeit: ca. WI4-5)

Eis-Leicht

Bewältigung verschiedener Aufgaben wie Auf- und Abstieg in 40 Grad geneigtem Gelände, Querungen in Allzackentechnik (Eckensteintechnik),Frontalzackentechnik bis 90 Grad Neigung.

Sportklettern und Clean-Klettern

Sturzfreie Begehung (rotpunkt) von Routen bis VII+ (UIAA)
Routen bis einschließlich Schwierigkeitsgrad VI+ (UIAA) sind mit mobilen Sicherungsmitteln (Keile, Friends) selbst abzusichern

Fels-Leicht

Sicheres seilfreies Klettern bis einschließlich Schwierigkeitsgrad III mit steigeisenfesten Schuhen
Kletterstellen bis zum V. Schwierigkeitsgrad (UIAA) müssen mit Kletterschuhen mit Profilsohle geklettert werden.

Sonstiges

Es wird empfohlen mit dem jeweiligen Landesverband Kontakt aufzunehmen, da diese die Kandidaten bei der Vorbereitung zur Eignungsprüfung unterstützen (Vorbereitungskurse)

EU-Bürger können die Ausbildung in Österreich absolvieren. Ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch werden vorausgesetzt und auch überprüft.

(Stand: April 2016) 



Rechtsgrundlagen

Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, BGBl. II Nr. 351/2011 



Zum Formular

Ansuchen an den Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer
Tourenbericht 


Ihr Kontakt für BergführerIn, SchilehrerIn und Schischulen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sport 
Neue Herrengasse, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 16159
Fax: 02742/9005 - 16330
Letzte Änderung dieser Seite: 26.1.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung