Notschlachtung außerhalb des Schlachthofes

Unter dem Terminus "Notschlachtung außerhalb des Schlachthofes" versteht man die Schlachtung eines gesunden Tieres, welches einen Unfall erlitten hat und aus Gründen des Tierschutzes nicht zum Schlachthof befördert werden kann. Gründe für Notschlachtungen können daher Frakturen, Muskelrisse oder äußere Verletzungen sein.

Die Schlachttieruntersuchung darf auf Grund des zeitlichen Drucks durch jede praktische Tierärztin oder jeden praktischen Tierarzt erfolgen, auch wenn diese oder dieser nicht als amtliche Tierärztin oder amtlicher Tierarzt im Sinne des LMSVG beauftragt ist.

Dem notgeschlachteten Tier muss eine Veterinärbescheinigung auf dem Weg zum Schlachthof beigefügt werden. Die amtliche Bescheinigung wird als ausfüllbares pdf-Formular zur Verfügung gestellt.

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Letzte Änderung dieser Seite: 15.6.2023
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