Grüner Pass – Antrag auf Ausstellung eines 3G-Zertifikats
Der "Grüne Pass" ist ein Überbegriff für den einfachen, sicheren und überprüfbaren Nachweis, dass man geimpft, getestet oder genesen ("3G") ist und daher nur eine geringe epidemiologische Gefahr einer COVID-19-Infektion vorliegt.
Allgemeine Informationen
Der Grüne Pass umfasst folgende Zertifikate:
- Impfzertifikat: Nachweis über erhaltene COVID-19-Schutzimpfungen
- Genesungszertifikat: Nachweis über eine mittels molekularbiologische Testung (PCR-Test) festgestellte Infektion mit SARS-CoV-2 und diesbezügliche Genesung
- Testzertifikat: Nachweis über eine aktuelle negative Testung auf SARS-CoV-2
Die Zertifikate des Grünen Passes sind in deutscher und englischer Sprache verfasst, sind mit einem individuellem QR-Code versehen und erleichtern Reisen innerhalb der EU („EU Digital COVID Certificate“). Bisher gängige Nachweise (z.B. Absonderungsbescheid, Antikörpernachweis, Impfkarte, etc.) können in Österreich weiterhin verwendet werden.
Weitere Informationen zum Grünen Pass können über die Webseite des Gesundheitsministeriums abgerufen werden.
Die Korrektur fehlerhaft ausgestellter Zertifikate kann mittels des Formulars der AGES veranlasst werden.
Die Gültigkeit der Zertifikate kann auf greencheck.gv.at überprüft werden.
Wie komme ich zu meinem Grünen Pass?
- Handy Signatur
Sollten Sie bereits über eine Handy-Signatur verfügen, können Sie Ihr persönliches Zertifikat selbst auf der Website www.gesundheit.gv.at abrufen. Sollten Sie über keine Handy-Signatur verfügen, können Sie diese einfach und schnell bei einer offiziellen Registrierungsstelle erstellen oder online beantragen. - Online Antrag
Wenn Sie über keine Handy-Signatur verfügen, können Sie mit untenstehendem Onlineformular Ihr 3G-Zertifikat bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anfordern. Notwendig dafür ist das Hochladen einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörde wird Ihnen auf die angegebene E-Mail Adresse und (wenn angegeben) auf die Handynummer ein Link übermittelt. Mit diesem können Sie nach Eingabe Ihres Geburtsdatums das Zertifikat abrufen und ausdrucken bzw. am Handy speichern. Aus Datenschutzgründen ist eine direkte Versendung des Dokuments nicht zulässig.
Dieses Service wird für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Niederösterreich angeboten, die über eine österreichische Sozialversicherungsnummer verfügen.
Hinweis: Die Dauer der Antragserledigung ist abhängig von der Anzahl der einlangenden Anträge und kann unter Umständen mehrere Werktage in Anspruch nehmen.
- Persönliche Abholung eines Ausdrucks
Sie können auch einen Ausdruck Ihres Zertifikates erhalten, wenn Sie persönlich zu den NÖ Bezirksverwaltungsbehörden, Ihrer NÖ Gemeinde oder der ELGA Ombudsstelle kommen. Impfzertifikate erhalten Sie als Ausdruck zusätzlich bei Ärzten und Apotheken.
FAQs (häufig gestellte Fragen)
Nein. Der QR-Code auf dem EU Digital COVID Certificate erleichtert die Kontrolle und dadurch insbesondere das Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Auch ohne QR-Code gelten in Österreich weiterhin folgende Nachweise als 3G-Nachweis:
- Geimpft: Personen, die bereits eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, können dies mit ihrem behördlich anerkannten Impfpass, dem Impf-Kärtchen oder dem e-Impfpass nachweisen.
- Genesen: Personen, die bereits eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, können dies mit ihrem Absonderungsbescheid oder einer ärztlichen Bestätigung nachweisen.
- Getestet: Personen, die getestet sind, können dies mit ihrem negativen Testergebnis nachweisen.
Wird ein neues Zertifikat automatisch in meine „Grüne Pass-App“ eingespielt?
Nein, die „Grüne Pass-App“ greift nicht automatisch auf Ihre Gesundheitsdaten zu. Wenn Sie ein neues oder geändertes Zertifikat (Impfzertifikat, Testzertifikat und Genesungszertifikat) haben, müssen Sie es neu in die App einspielen. Um das neue Zertifikat in die App einzuspielen können Sie mit der App den QR-Code des ausgedruckten Zertifikats scannen.
Was muss ich tun, damit ich mein neues Zertifikat über die App aufrufen kann?
Sie können sich Ihr neues Zertifikat mittels der Handy-Signatur über www.gesundheit.gv.at herunterladen und anschließend in die App hochladen. Sie können sich auch einen Ausdruck des Zertifikats von Ihrer Gemeinde, Apotheke, etc. holen und mit der App den QR-Code des ausgedruckten Zertifikats scannen.
Nachdem Sie Ihr Zertifikat hinzugefügt haben, können Sie dieses wieder wie gewohnt bequem in der App abrufen und vorzeigen. Wenn Sie Ihr altes Zertifikat in der App nicht mehr benötigen, können Sie es löschen.
Ihr Nachweis wird verschlüsselt in Ihrem Gerätespeicher hinterlegt und kann nur über den Zugriff auf die App abgerufen werden. Falls Sie Ihr Handy zurücksetzen, werden alle Daten (auch die App) entfernt. Die App speichert und verarbeitet die Daten ausschließlich offline, also nur am Mobiltelefon der Benutzerin oder des Benutzers. Eine Speicherung der Zertifikate in einer Cloud erfolgt nicht.
Für Personen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, die mittels eines molekularbiologischen Tests (PCR-Test) bestätigt wurde und in Österreich im EMS (Epidemiologisches Meldesystem) erfasst wurden, wird automatisch ein EU-konformes Genesungszertifikat erstellt. Das Genesungszertifikat kann nach ca. 15 Tagen online unter www.gesundheit.gv.at über den Login mittels Handysignatur oder Bürgerkarte abgerufen werden. Alternativ kann ein Ausdruck des Zertifikats bei der Gemeinde, Bezirksverwaltungsbehörde oder der ELGA-Ombudsstelle abgeholt werden.
Nein, eine automatische Zusendung erfolgt nicht.
Die Genesungszertifikate stehen ca. 11 bis 15 Tage nach der positiven Testung und erfolgten Genesung zur Verfügung. Auf Grund hoher Fallzahlen kann es zu Verzögerungen kommen.
Nein. Auf europäischer Ebene sind neutralisierende Antikörper nicht in den Zertifikaten des Grünen Passes vorgesehen.
Bekomme ich ein Genesungszertifikat, wenn ich im Ausland erkrankt bin?
Wenn Sie im Ausland an COVID-19 erkrankt sind und mit einem molekularbiologischen Test positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, nutzen Sie bitte das Formular der AGES um Ihre Erkrankung in Österreich nachtragen zu lassen und ein Genesungszertifikat zu erhalten.
Wenn Sie noch kein Genesungszertifikat haben, können Sie auch den Absonderungsbescheid als Erkrankter oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde, als 2G-Nachweis nutzen.
Was kann ich tun, wenn mein Genesungszertifikat nach 15 Tagen noch immer nicht abrufbar ist?
Sofern 15 Tage nach der positiven Testung und der erfolgten Genesung noch kein Genesungszertifikat zur Verfügung steht, können Sie das AGES-Service-Formular unter dem Link https://www.ages.at/service/service-gruener-pass/ nutzen.
Gilt auch der Absonderungsbescheid als Erkrankter als Genesungsnachweis?
Ja. Personen, die bereits eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, können dies mit ihrem Absonderungsbescheid oder einer ärztlichen Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde, nachweisen. Dieser Nachweis gilt ebenfalls für 6 Monate als 2G-Nachweis.
Für Personen, die in Österreich eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, welche im elektronischen Impfpass eingetragen wurde, wird automatisch ein EU-konformes Impfzertifikat erstellt. Das Impfzertifikat kann unter www.gesundheit.gv.at mit der Handysignatur oder der Bürgerkarte abgerufen werden. Impfzertifikate können auch bei Apotheken und niedergelassenen Ärzten einmal pro Monat kostenlos ausgedruckt werden.
Ich wurde im Ausland geimpft. Bekomme ich in Österreich ein Impfzertifikat?
Wenn Sie über eine österreichische Sozialversicherungsnummer verfügen und mit einem in Österreich zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, können Sie die erhaltenen Impfungen z.B. bei Ihren Hausärztin oder Ihrem Hausarzt in Ihren elektronischen Impfpass nachtragen lassen. Aufgrund der Eintragung im elektronischen Impfpass wird in Folge ein Impfzertifikat erstellt. Sie können auch das Formular der AGES nutzen, um Ihre Impfungen in Österreich nachtragen zu lassen.
Ich habe bereits die dritte Impfung bekommen. In meiner App steht aber immer noch 2/2.
Bitte beachten Sie, dass Ihre App nicht automatisch auf Ihre Gesundheitsdaten zugreift und allfällige neue Zertifikate daher nicht automatisch in Ihrer App aufscheinen. Sie müssen das neu erstellte Zertifikat wieder in Ihre App einspielen, damit Sie es jederzeit zur Verfügung haben.
Für eine Meldung eines fehlenden oder fehlerhaft erstellten Zertifikats können Sie das AGES-Service-Formular unter dem Link https://www.ages.at/service/service-gruener-pass/ nutzen.
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man die Zertifikate für andere Personen über die Vertretungsregelung auf www.gesundheit.gv.at digital abrufen (z.B. Eltern für ihre Kinder, Erwachsenenvertretende für Vertretene etc.). Nähere Informationen finden sich auf gesundheit.gv.at.
Impfnachweis: Personen, die bereits eine Corona-Schutzimpfung mit einem von der EMA zugelassenen COVID-19 Impfstoff erhalten haben, können dies mit behördlich anerkannten Impfpässen z.B. dem gelben Impfpass, dem Impf-Kärtchen oder auch mit einem Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass nachweisen.
Genesungsnachweis: Personen, die bereits eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, können dies mit ihrem Absonderungsbescheid oder einer ärztlichen Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und bereits abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde, nachweisen.
Testnachweis: Aktuell sind sowohl PCR-Gurgeltests sowie Antigen-Tests von anerkannten Stellen als 3G-Nachweis gültig.
Je nach Teststelle erhalten Sie den Link zum Testzertifikat per Mail oder SMS.
weiterführende Links
Downloads
- Download: Der Grüne Pass - Die 3 Zertifikate (pdf, 0.7 MB)
- Download: Der Grüne Pass - Info-Folder (pdf, 0.4 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
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NÖ Corona-Hotline: 02742 / 9005 -14300 E-Mail: noe-coronainfo@noel.gv.at