Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 06.03.2025 )
Griesslehner Ferdinand
Griesslehner Claudia, KG Langenlebarn-Unteraigen, Königstetten, Muckendorf, Wipfing
Griesslehner Claudia und Griesslehner Ferdinand haben um wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser aus 13 Brunnen für Feldberegnungszwecke angesucht.
Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen Nr. 8 auf Grundstück 3579 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 3579, 3587/1, 3587/2, 3588 und 3589, alle KG Königstetten und zur Beregnung des Grundstückes Nr. 621, KG Wipfing,
Brunnen Nr. 4 auf Grundstück Nr. 1026 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1022 und 1023,
Brunnen Nr. 7 auf Grundstück Nr. 1040 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1034, 1035, 1036, 1037 und 1038,
Brunnen Nr. 6 auf Grundstück Nr. 1067 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1065, 1066, 1067 und 1068,
Brunnen Nr. 12 auf Grundstück Nr. 1103 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1070, 1071, 1080 und 1081,
Brunnen Nr. 3 auf Grundstück Nr. 1108 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1106, 1107, 1108 und 1161,
Brunnen Nr. 2 auf Grundstück Nr. 1124 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1098 und 1124,
Brunnen Nr. 1 auf Grundstück Nr. 1167 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1167 und 1113,
alle KG Langenlebarn-Unteraigen,
Brunnen Nr. 10 auf Grundstück Nr.1110, KG Muckendorf zur Beregnung der Grundstücke Nr. 659 und 658, KG Wipfing,
Brunnen Nr. 11 auf Grundstück Nr. 1138 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1133, KG Muckendorf,
Brunnen Nr. 13 auf Grundstück Nr. 532 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 535,
Brunnen Nr. 5 auf Grundstück Nr. 556/1 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 556/1, 557/1, 558/1, 559/1, 1050, 1051 und 1052,
Brunnen Nr. 9 auf Grundstück Nr. 626 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 630, alle KG Wipfing
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 06. März 2025 um 10:30 Uhr, Treffpunkt: Gemeindeamt der Gemeinde Muckendorf-Wipfing, 3426 Muckendorf an der Donau, Bahnstraße 3, an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (02272) 9025, Fax: (02272) 9025-39000
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33