Kunststipendien des Landes Niederösterreich

Künstlerisches Arbeiten in Zeiten von Corona 

Das Land Niederösterreich unterstützt Künstler*innen sowie Kulturvermittler*innen in der durch Covid-19 bedingten wirtschaftlich schwierigen Situation verstärkt durch die Vergabe von Stipendien.

Kunststipendien in der Höhe von max. 3.000 Euro pro Antrag für Künstler*innen und Kulturvermittler*innen aller Sparten für Projektentwicklung, Ausstellungsvorbereitung u. ä., um den freischaffenden Künstler*innen und selbständige Kulturvermittler*innen aus den Bereichen Literatur, Bildende Kunst und Medienkunst, Musik, Darstellende Kunst, Regional- und Jugendkultur sowie Film die Möglichkeit zu geben, ihrer künstlerischen Tätigkeit nachzugehen. Explizit sind von den Stipendien nicht nur schöpferische Leistungen umfasst, sondern auch Tätigkeiten zum Zwecke der Erarbeitung, zum Einstudieren und zur Interpretation von künstlerischen Werken oder auch Vorbereitungsarbeiten zur Vermittlung von künstlerischen oder allgemein kulturellen Inhalten.

Gesamtdotierung: 1 Million Euro

Antragsberechtigt sind freischaffende Künstler*innen und selbständige Kulturvermittler*innen aus den Bereichen Literatur, Bildende Kunst und Medienkunst, Musik, Darstellende Kunst, Regional- und Jugendkultur sowie Film, die aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Die Vergabe der Kunststipendien erfolgt auf Grundlage des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 und den dazu erlassenen Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung.

Das Stipendium wird projekt-und personenbezogen vergeben an freischaffende Künstler*innen und selbständige Kulturvermittler*innen, die derzeit über kein regelmäßiges Einkommen über 1.000 Euro netto pro Monat verfügen.

Im Rahmen der Aktion kann pro Person nur 1 Stipendium vergeben werden.

Für die Abwicklung der Stipendienvergabe ist eine vereinfachte Fördereinreichung vorgesehen.

  • Antragsformular um Finanzierungsbeitrag
    (Ansuchen um Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Projekte).
  • Die Einreichung erfolgt online unter dem Stichwort „Kunststipendium“ und der Nennung des jeweiligen Sachbereiches
  • Darstellung des Vorhabens/Verwendungszwecks (circa 3.000 Zeichen)
  • Auflistung der voraussichtlichen Kosten, die in Zusammenhang mit der Entwicklung des Projektes entstanden sind (auch geleistete Arbeitsstunden) 
  • Darstellung, warum die Antragstellerin bzw. der Antragsteller von dieser Krisensituation besonders betroffen ist (Absage von Auftrittsmöglichkeiten usw.)
  • Kurzer künstlerischer Lebenslauf
  • Nachweis des NÖ-Bezuges

  • Einreichung:  bis 31. August 2020
  • Nachweis: Übermittlung eines Projektberichtes bis 30. September 2020 sowie eine Aufstellung der Kosten, die in Zusammenhang mit der Entwicklung des Projektes entstanden sind (auch geleistete Arbeitsstunden)

Es besteht kein Rechtsanspruch.

Die Auswahl der bewilligten Projekte erfolgt durch die Fachexperten der Abteilung Kunst und Kultur und nach Maßgabe der budgetären Mittel.

Die Anträge werden unmittelbar nach Einlangen bearbeitet, die Auszahlung erfolgt in 2 Raten: erste Rate idH von 2/3 des Stipendiums nach Bewilligung, 2. Rate von 1/3 nach Einlangen des Projektberichtes.

Wer über ein regelmäßiges Einkommen über 1.000,- netto monatlich verfügt, ist nicht anspruchsberechtigt. 

Eine Unterstützung aus dem Corona-Härtefall-Fonds des Bundes ist kein Ausschließungsgrund, da die Stipendien projektbezogen vergeben werden. 

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, Haus 1 3109 St. Pölten E-Mail: post.k1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 17010
Fax: 02742/9005 - 13029   
Letzte Änderung dieser Seite: 19.11.2021
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