Viele erwerbstätige Menschen haben ihren Arbeitsplatz außerhalb ihrer Heimatgemeinde und pendeln deshalb (fast) täglich zwischen ihrem Wohnsitz und ihrer Arbeitsstätte hin und retour. Dabei entstehen Kosten, egal ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenem PKW gefahren wird. Zusätzlich zu Pendlerpauschale und Pendlereuro, die für Erwerbstätige vom Bundesministerium für Finanzen gewährt werden, unterstützt das Land Niederösterreich einkommensabhängig Pendlerinnen und Pendler mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich bei diesen zusätzlichen Aufwendungen. „Wir wissen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für einen guten und sicheren Arbeitsplatz oft sehr lange Anfahrtswege in Kauf nehmen. Um diese Ausgaben abzufedern und Nachteile aus der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort auszugleichen, unterstützt das Land diese Menschen zusätzlich zum Bund mit einem Zuschuss in Form der NÖ Pendlerhilfe“, informiert Arbeitsmarkt-Landesrat Martin Eichtinger.
Maßgebend für die Berechnung der NÖ Pendlerhilfe ist die kürzeste Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte. Die Mindeststrecke muss 40 Kilometer betragen. Die Höhe der Pendlerhilfe beträgt im Förderungszeitraum (rückwirkend für das Vorjahr) jeweils für Hin- und Rückfahrt einmalig vier Euro pro Tageskilometer. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Arbeitsstätte pendeln und eine personenbezogene Jahreskarte haben, bekommen einen „ÖKO-Bonus" in der Höhe von 20 Prozent der berechneten Höhe der NÖ Pendlerhilfe. Liegt die einfache Wegstrecke bei mindestens 25 Kilometern und weniger als 40 Kilometern, kann einmalig ein Ausgleichsbetrag in der Höhe von 160 Euro gewährt werden.
Die NÖ Pendlerhilfe stellt für einkommensschwache Haushalte eine wichtige Maßnahme dar, um auch wohnortfern einer Beschäftigung nachgehen zu können. „Im Jahr 2021 wurden bis Ende November rund 2.000 Anträge bewilligt. Wir sehen das Engagement von vielen Menschen, die für ihren Job einen sehr weiten Anfahrtsweg in Kauf nehmen und unterstützen sie bestmöglich,“ betont Eichtinger. Zusätzlich zur regulären Pendlerhilfe wurde 282 Mal der ÖKO-Bonus für das Pendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln und 875 Mal der einmalige Ausgleichsbetrag für kurze Wegstrecken bewilligt. Insgesamt wurden im Rahmen der NÖ Pendlerhilfe zwischen Jänner bis November 2021 bereits rund 843.000 Euro Fördergelder ausbezahlt.
Die regionale Verteilung der bewilligten Anträge zeigt den Schwerpunkt in der Süd-Ost-Region. An der Spitze der Genehmigungen steht der Bezirk Gänserndorf mit 222 bewilligten Anträgen, gefolgt vom Bezirk Mistelbach (146), Bezirk Wiener Neustadt-Land (144), Bezirk Neunkirchen (139), Bezirk Hollabrunn (133), Bezirk Baden (128), Bezirk Wiener Neustadt-Stadt (111), Bezirk St. Pölten-Land (101) und Bezirk Tulln (100). Die Antragstellung für den Förderzeitraum 2021 kann ab 01.01.2022 erfolgen und die Einreichfrist endet mit 31.10.2022. Mehr Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung zur NÖ Pendlerhilfe gibt es bei der ArbeitnehmerInnen-Hotline unter 02742/9005-9555 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und an Freitagen von 8 bis 13 Uhr).
Weitere Informationen: Büro LR Eichtinger, Mag. Stefan Kaiser, Telefon 02742/9005-13443, E-Mail stefan.kaiser@noel.gv.at, www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_NoePendlerhilfe.html
Rückfragen & Information
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit Ing. Mag. Johannes Seiter Tel.: 02742/9005-12174
Email: presse@noel.gv.at
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten