Die niederösterreichische Landesregierung hat in ihrer heutigen Regierungssitzung eine Sonderförderung für private Kinderbetreuungseinrichtungen für die Lockdown-Zeiträume im November, Dezember und Jänner während der Corona-Krise beschlossen.
„Gerade während des zweiten und dritten Lockdowns wurden von privaten Kinderbetreuungseinrichtungen keine Elternbeiträge oder nur Teilbeträge eingehoben. Daher haben wir beschlossen, eine einmalige, außerordentliche Förderung zur Defizitabdeckung für den Entfall oder die Rückerstattung von Elternbeiträge von nicht betreuten Kindern in diesen Zeiträumen zu gewähren“, informiert die zuständige Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, und betont: „Diese Sonderförderung des Landes Niederösterreich soll – in Kombination mit den Unterstützungsmaßnahmen, die der Bund zur Überbrückung der Corona-Krise anbietet – zur Existenzsicherung der privaten Kinderbetreuungseinrichtungen während dieser herausfordernden Zeit beitragen. Und auch für die Eltern haben wir damit eine Entlastung geschaffen, weil sie für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen keine Elternbeiträge leisten müssen.“
Die geänderten Förderrichtlinien werden auf der Website des Landes Niederösterreich unter http://www.noe.gv.at/noe/kinderbetreuung/traegerfoerderung_Tagesbetreuung.html veröffentlicht. Alle privaten Kinderbetreuungseinrichtungen und Privatkindergärten werden von dieser Sonderförderung informiert. Die ersten Anträge werden in Kürze bearbeitet werden können.
Nähere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at
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