Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Damit der Österreichische Bergrettungsdienst, Landesorganisation Niederösterreich/Wien weiterhin seine satzungsgemäßen Aufgaben erfüllen kann, wurde für die Jahre 2022 und 2023 ein einmaliger Teuerungsausgleich beschlossen.

Ein weiterer Beschluss hat die Gewährung eines Teuerungsausgleiches für die tierheimbetreibenden Tierschutzvereine „Tierschutzverein Baden-Bezirk“, „Tierschutzverein Tierheim Bruck an der Leitha und Umgebung“, „Tierheim Brunn – kurz THB“, „Die gute Tat – zum Wohl und Schutz der Tiere“, „Tierschutzverein Krems“, „Tierschutzverein der Region St. Pölten“, „Tierschutzverein Wiener Neustadt“ und „Tierschutzverein Schwarzatal“ für das Jahr 2022 und das Jahr 2023 in der Höhe von max. 37.500 Euro je Tierschutzverein (insgesamt max. 300.000 Euro) zum Gegenstand.

Damit die Österreichische Wasserrettung, Landesverband NÖ weiterhin ihre statutengemäßen Aufgaben erfüllen kann, wurde für die Jahre 2022 und 2023 ein einmaliger Teuerungsausgleich beschlossen.

Das Land Niederösterreich stellt, basierend auf einem Beschluss der Landeshauptleutekonferenz, der Austrian Development Agency (ADA) zur Soforthilfe nach der Erdbebenkatastrophe im türkisch-syrischen Grenzgebiet einen Betrag in der Höhe von 378.869 Euro zur Verfügung. Weiters beschloss die NÖ Landesregierung, die regionalen Anrufsammeltaxi-Projekte „Korneuburg ISTmobil“ und „Marchfeld mobil“ für eine weitere Betriebsperiode im Rahmen des NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogrammes im Ausmaß von je 35 Prozent der effektiven Betriebskosten zu fördern und alle in der NÖ Dispositionszentrale bzw. betrieblich aus dem NÖ NVFP geförderten, bestehenden AST-Projekte durch die Aufhebung des Komfortzuschlages tariflich an den Linienverkehr anzupassen und damit die aktuellen Standards neuer AST-Projekte anzuwenden.

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