Förderung von gewässerökologischen Maßnahmen, Wasserrückhalt und Erosionsschutz 

Investitionen in gewässerökologische Maßnahmen sowie in Maßnahmen zum Wasserrückhalt und Erosionsschutz werden auf Grundlage des österreichischen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 bzw. von Landesbestimmungen gefördert. 

Ziel ist die Sicherung und Verbesserung der Wasserressourcen im ländlichen Raum zur Erhaltung und Gestaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft und zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Boden und Wasser. Weitere Ziele sind die Verbesserung des ökologischen Zustands von Fließgewässern, der Rückhalt von Wasser und Sediment und die Schaffung von Feuchtflächen. Die Abwicklung der Förderungen und die Betreuung der Förderwerber erfolgt durch die Abteilung Wasserbau der NÖ Landesregierung.

Förderungsanträge können von Bewirtschaftern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Zusammenschlüssen landwirtschaftlicher Betriebe,  Agrargemeinschaften, Zusammenlegungsgemeinschaften, Wassergenossenschaften, Wasserverbänden und Gemeinden gestellt werden.

Förderbar sind nichtproduktive Investitionen gemäß der Sonderrichtlinie zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 (Kap. 13, Vorhabensart 4.4.1) für Maßnahmen zur

  • Restrukturierung morphologisch veränderter Gewässerstrecken
  • Verbesserung des ökologischen Zustands von kleinen Gewässern, Uferbereichen und Feuchtflächen im Zusammenhang mit Fließgewässern
  • Verbesserung des Wasser- und Sedimenthaushalts durch Wasser- und Sedimentrückhalt, Verbesserung der Abflusssituation im Einzugsgebiet und Verminderung von Bodenerosion mittels Mulden, Gräben, Rückhaltebecken, Geländegestaltungen und anderen wasserbaulichen und kulturtechnischen Maßnahmen

Richten Sie zunächst ein formloses Ansuchen an die untenstehende Kontaktstelle des Landes NÖ oder direkt an den Sachbearbeiter im Referat Landwirtschaftlicher Wasserbau:
DI Werner Jester, Tel.: 02742/9005-14316, werner.jester@noel.gv.at

Die Antragstellung erfolgt in Abstimmung mit der Abt. Wasserbau. Unter 'Downloads' finden Sie das Antragsformular, das Vorhabensdatenblatt sowie eine Ausfüllhilfe. Die Antragsstellung ist jederzeit möglich.

Die Förderungsbewilligung erfolgt in einem geblockten Auswahlverfahren. Vollständig eingelangte Anträge werden nach einem Bewertungsschema gereiht und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Fördermittel bewilligt.

Zur Anweisung einer Förderung ist die Übermittlung eines Zahlungsantrags mit Belegaufstellung, der Originalbelege und der Zahlungsnachweise erforderlich. Unter 'Downloads' finden Sie das Formular für den Zahlungsantrag sowie Vorgaben für die Einreichung und eine Ausfüllanleitung.

Für Förderwerber, die nach dem Bundesvergabegesetz als öffentliche Auftraggeber gelten, ist eine Dokumentation der Vergabeverfahren erforderlich. Dafür werden die unter 'Downloads' abrufbaren Formulare "Vergabedokumentation öffentliche Auftraggeber" sowie eine Ausfüllanleitung zur Verfügung gestellt.

weiterführende Links
Downloads

Ihr Kontakt zum Thema Wasserbau

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserbau
Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/14410
Fax: 02742/9005-14325   
Letzte Änderung dieser Seite: 28.6.2021
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung