Kundmachungen
Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 16.01.2025 )
Khalil Jalal, 2274 Rabensburg
Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 16.01.2025 )
Die Metallwerkstatt GmbH Ing. Hannes Wiesinger, KG Hüttendorf
Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 17.01.2025 )
Ing. Bernhard Paltram, KG Laa an der Thaya
Kundmachung gemäß GewO und WRG ( am 31.12.2024 )
Jungbunzlauer Austria AG
sowie Jungbunzlauer Austria AG & Co.KG Regionale Abwasserreinigung, KG Pernhofen
Versammlung „FRIEDE – FREIHEIT – SOLIDARITÄT, Gemeinsam statt einsam“ - Videoüberwachung
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Profilanpassung und Revitalisierung eines rund 3,5 km langen Abschnittes des Rußbaches in den Katastralgemeinden Großengersdorf und Pillichsdorf, wasserrechtliches Verfahren (MIW2-WA-2253/001), naturschutzrechtliches Verfahren (MIW2-NA-2244/001), Kundmach
verfahrenseinleitenden Anträge und Anberaumung einer mündlichen Verhandlung im Großverfahren zu Kennzeichen MIW2-WA-2253/001 und MIW2-NA-2244/001
Verkehrsstrafen im Straßenverkehr
Tatbestandskataloge der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach
Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach, mit der die Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher im Verwaltungsbezirk Mistelbach erteilt wird.
Kundmachungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Bitte wählen Sie Ihre zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat), um zu den Kundmachungen des Landes Niederösterreich im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu gelangen.
Erreichbarkeit der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen - Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Zentralwahlauschusses
Der Zentralausschuss der Landeslehrer an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2019 gemäß § 18 Abs. 2 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (B-PVG) folgende Kolleginnen und Kollegen als Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Zentralwahlausschusses bestellt ...
Ausnahme von den Schonvorschriften für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach, mit der die Ausnahme von den Schonvorschriften und Verboten für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher im gesamten Bereich des Verwaltungsbezirkes Mistelbach erteilt wird.
Grünvorlagen für Rotwild 2024
Die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach ordnet an, dass der Abschuss von Rotwild in allen Jagdgebieten im Verwaltungsbezirk Mistelbach entsprechend den Bestimmungen des § 2 dieser Verordnung nachzuweisen ist.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten Email: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005 - 13610