Opferschutz NÖ


Das Land Niederösterreich bekennt sich zu seiner historischen Verantwortung und führt eine sorgfältige und gründliche Aufarbeitung der einzelnen Fälle von Betroffenen, die als Minderjährige während ihrer Unterbringung Opfer von Gewalt (teilweise auch sexueller Art) bei Pflegefamilien oder in stationären Einrichtungen bzw. Vertragsheimen des Landes Niederösterreich wurden, durch. 

Um mit den betroffenen Personen wertschätzend und umsichtig umzugehen und sie bei der Aufarbeitung (physischer, psychischer oder sexualisierter) Gewalterfahrungen zu unterstützen, hat das Land Niederösterreich seit Jänner 2010 eine Opferschutzkommission eingesetzt. Im Konzept "Opferschutz NÖ" sind die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen allfälliger Entschädigungen und Hilfeleistungen definiert. 

Seit 2017 steht die Unabhängige Opferschutzstelle des Landes NÖ allen Ratsuchenden kostenlos zur Verfügung. Alle neuen Ansuchen werden weiterhin bearbeitet. 

Betroffene, die sich nun melden, erhalten hier auch weiterhin eine fundierte Begleitung und notwendige weiterführende Hilfe bei der Aufarbeitung „ihrer Geschichte". Falls erforderlich und gewünscht, werden auch Therapie, anlassbezogene Begleitung und notwendige weiterführende Hilfen angeboten. Möglich ist auch eine einmalige finanzielle Entschädigung nach Prüfung durch die Kommission.

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Unabhängige Opferschutzstelle
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.gs3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16455; 16537
Fax: 02742/9005-16120
Letzte Änderung dieser Seite: 7.3.2024
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