Gemeinnütziges Wohnungswesen - Aufsichtsbehörde

Das gemeinnützige Wohnungswesen ist im Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG) geregelt. 

Die Vollziehung des Gesetzes ist gemäß Artikel 11 Absatz 1 Ziffer 3 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) Landessache. Die zuständige Behörde (Aufsichtsbehörde) gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ist die NÖ Landesregierung.

Die Besorgung der Geschäfte für Angelegenheiten der Wohnungsgemeinnützigkeit und die Ausübung der Aufsicht erfolgen durch die Abteilung Familien und Generationen (F3).  

Gemeinnützige Bauvereinigungen

Ziel des gemeinnützigen Wohnungswesens ist die Schaffung von leistbarem Wohnraum und die Erfüllung dem Gemeinwohl dienender Aufgaben des Wohnungs- und Siedlungswesens.

Diese Aufgaben werden durch gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) erfüllt.

Sie sind in den Rechtsformen einer Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft organisiert und sind mit Bescheid der NÖ Landesregierung als gemeinnützig anerkannt.

Gemeinnützige Bauvereinigungen haben den Prinzipien der Vermögensbindung, der Generationengerechtigkeit, der Kostendeckung, der Gewinnausschüttungsbeschränkung und der Effizienz zu folgen.  

Aufsicht

Die gesamte Geschäftsführung von gemeinnützigen Bauvereinigungen unterliegt der behördlichen Überwachung. Die Behörde ist berechtigt, in alle Geschäftsunterlagen Einsicht zu nehmen, die Geschäftsgebarung und die Rechnungsabschlüsse zu überprüfen, die Abstellung von Mängeln anzuordnen und zu einzelnen Geschäftsfällen Berichte einzuholen. 

Revisionsverband

Gemeinnützige Bauvereinigungen haben einem nach dem Genossenschaftsrevisionsgesetz zulässigen Revisionsverband anzugehören.

Die Gemeinnützige Bauvereinigung muss sich jährlichen Prüfungen durch den Revisionsverband unterziehen.

Es bestehen zwei Revisionsverbände im Sinne des § 5 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes:

Bundesrevisionsverband für gemeinnützige Bauvereinigungen in 5020 Salzburg, Strubergasse 28/2 

Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband in 1010 Wien, Bösendorferstraße 7

 

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Aufsichtsbehörde Gemeinnützige Bauvereinigungen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Familien und Generationen (F3)
Landhausplatz 1 3109 St. Pölten E-Mail: post.f3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13294
Fax: 02742/9005-13970
Letzte Änderung dieser Seite: 11.10.2023
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