Energie-Spar-Pfarren in Niederösterreich

Verlängerung der Initiative zur Förderung von Energiesparmaßnahmen und dem Einsatz erneuerbarer Energien in Pfarren und anerkannten Religionsgesellschaften in Niederösterreich bis 31. Dezember 2026.

Dem Land Niederösterreich ist ein zukunftsweisender Umgang mit Energie, Technik und Ressourcen wichtig. Dabei spielen auch Kirchen, Gebetshäuser, Pfarrhöfe eine große Rolle. Mit der Initiative Energie-Spar-Pfarre werden in einem weiteren Aktionszeitraum von 01. Juli 2023 bis 31. Dezember 2026 Niederösterreichs Pfarren und anerkannte Religionsgesellschaften als Erhalter ihrer Gebäude in NÖ beim Energiesparen und dem Einsatz erneuerbarer Energien gefördert.


Förderbar sind folgende Maßnahmen:

  • Errichtung einer Photovoltaikanlage, Stromtankstelle, Stromspeicher
  • Optimierung der Heizungsanlage, Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage, Einbau bzw. Umstellung auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenheizung, Einbau einer Sitzbankheizung, Einbau einer Solaranlage oder Brauchwasserwärmepumpe
  • Erhöhte Förderung bei Tausch einer Öl- oder Gasheizung auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenheizung oder Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage
  • Thermische Sanierung eines Gebäudes
  • Umstieg auf hocheffiziente LED-Beleuchtung

Detaillierte Informationen finden Sie in den Förderrichtlinien im Downloadbereich.

Pfarren in Niederösterreich, Eigentümer und Erhalter von Kirchen, Gebetshäusern, Pfarrhöfen, Pfarrheimen und Bildungshäusern anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich, deren Gebäude sich in Niederösterreich befinden und Öffentlichkeitswirksamkeit haben.

Die maximale Förderhöhe beträgt 15.000 Euro pro Pfarre in Form eines direkten Zuschusses.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Inanspruchnahme einer unabhängigen Energieberatung durch die „Energieberatung NÖ“.

Diese Förderaktion tritt mit 01. Juli 2023 in Kraft und ist gültig bis 31. Dezember 2026.

Für die Anmeldung zur Beratung wenden Sie sich bitte an die
"Energieberatung NÖ"
Hotline: 02742/22144
E-Mail: office@energieberatung-noe.at

  • Anmeldung bei der „Energieberatung NÖ“, Tel. 02742 / 22 144
  • Durchführung der Energieberatung VOR ORT mit Protokollerstellung und Empfehlung der Maßnahme/n durch die Energieberatung NÖ
  • Umsetzung der Maßnahme/n
  • Einreichung um Förderung unter Verwendung des dafür vorgesehenen Link „Antragstellung“ . Das Formular ist vollständig, unter Berücksichtigung folgender Beilagen auszufüllen: 
    • Beratungsprotokoll der Energieberatung NÖ
    • Beiblatt Empfohlene Maßnahmen
    • Vollständig ausgefülltes Endabrechnungsformular und dazugehörige Rechnungskopien und Zahlungsnachweise
    •  Einfache fotografische Dokumentation des Fördervorhabens


2 Photovoltaikpanele, im Hintergrund ein Kirchturm
© AdobeStock 27800875


Im Anschluss finden Sie die Förderungsrichtlinie und den zugehörigen Förderungsantrag. Bitte beachten Sie die Details zu den möglichen Fördervorhaben, den Förderungsvoraussetzungen und dem Ablauf der Förderung.


Antragstellung
Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes für Klima- und Energiefragen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 15217 oder 14201
Fax: 02742 / 9005 - 14350
Letzte Änderung dieser Seite: 4.12.2023
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