Auslandskultur - Förderung
Voraussetzungen, Antrag, verschiedene Förderungsmöglichkeiten, Logo und Richtlinien für den Bereich Auslandskultur
Im Rahmen der Auslandsbeziehungen des Landes Niederösterreich in Kultur und Wissenschaft sind auch Projekte und Tätigkeiten förderbar, welche außerhalb der Institutionalisierten Auslandsbeziehungen oder den interregionalen Zusammenschlüssen und Arbeitsübereinkommen mit anderen Regionen liegen.
Projektförderungen allgemeiner Art sind im Bereich Auslandskultur förderbar, wenn ein Bezug zur Arbeitsgemeinschaft Donauländer oder der Versammlung der Regionen Europas gegeben ist.
Dieser Bezug liegt im Sitz der Person oder Institution des Förderungswerbers und / oder der Ausübung der geförderten Tätigkeit innerhalb der Mitgliedsregionen der Arbeitsgemeinschaft Donauländer und / oder der Versammlung der Regionen Europas.
Eine Antragstellung für den Bereich Auslandskultur ist mittels Online-Formular nicht möglich.
Das Antragsformular - Ansuchen um Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Projekte finden Sie im Downloadbereich zum Herunterladen.
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar. Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer.
ACHTUNG: Einträge in dieses Formular können NICHT GESPEICHERT werden. Bitte entweder AUSDRUCKEN und auf Papier ausfüllen oder im Rechner IN EINEM ARBEITSGANG ausfüllen und anschließend AUSDRUCKEN.
Die allgemeinen Voraussetzungen entnehmen sie bitte den Förderrichtlinien.
Diese finden Sie im Downloadbereich.
Folgende Unterlagen sind zusätzlich zum Antragsformular für die Förderung erforderlich:
- Projektkalkulation (für Einnahme-Ausgabenrechner) (Excel, 196 KB)
oder - Kalkulation (für institutionelle Förderungen und Jahresförderungen bei bilanzierenden Fördernehmern) (Excel, 107 KB),
- Finanzierungsplan (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung).
Folgendes Formular ist für die Abrechnung zu verwenden:
weiterführende Links
Downloads
- Download: Antragsformular - Kunst & Kultur (pdf, 0.2 MB)
- Download: Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (ab 17. November 2021) (pdf, 0.2 MB)
- Download: NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Auslandskultur
Abteilung Kunst und Kultur Landhausplatz 1, Haus 1 3109 St. Pölten E-Mail: noe-auslandskultur@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 13125
Fax: 02742/9005 - 13029