ESF+ Call aus Niederösterreich: Handwerk bringt Zukunft

Das Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abt. Arbeitsmarkt, als zwischengeschaltete Stelle (ZWIST) des Europäischen Sozialfonds und nationaler Kofinanzierungspartner lädt interessierte Förderungswerberinnen und Förderungswerber ein, einen Förderungsantrag zur Durchführung von “Handwerk bringt Zukunft” einzureichen.

Im Rahmen der Projekte an 2 Standorten der Region AT122 Niederösterreich-Süd (Wr. Neustadt und Neunkirchen) sollen armutsbetroffene und armutsgefährdete Personen ab 18 Jahre (Arbeits- und Ausbildungslose bzw. –suchende) schrittweise durch Qualifizierung in mindestens einen berufsspezifischen Bereich mit dem Schwerpunkt ökologischer Nachhaltigkeit, Green Jobs und/oder Kreislaufwirtschaft und unterschiedlichen Beschäftigungsformen an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt herangeführt werden. 

Die Projektphasen unterteilen sich in Clearing, Qualifizierung und Beschäftigung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten begleitend Vermittlungsunterstützung und sozialpädagogische Betreuung und Beratung. 

Förderzeitraum: 01.03.2024 – 28.02.2028 mit Verlängerungsoption 

Einreichfrist: 30.10.2023 – 01.12.2023 

Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank IDEA, über diese Datenbank sind auch alle relevanten Dokumente für den Projektantrag downloadbar.

Frage 1:

Personalanforderungen Beschäftigung und Qualifizierung

Auf Seite 19 der Leistungsbeschreibung sind die Mindestvoraussetzungen für das eingesetzte Personal für den Elektro-Fachbereich wie folgt beschrieben: 

abgeschlossene Lehrausbildung im Elektro-Fachbereich bzw. Fachanleiterinnen und Fachanleiter mit Befugnis zur Reparatur von Elektrogeräten

abgeschlossene pädagogische Ausbildung (..) oder mindestens Erfahrung … mit arbeitsmarktfernen Personen im Ausmaß von 2 Jahren.

Wir müssen leider davon ausgehen, dass Personen mit der geforderten Qualifikation derzeit am Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind. …

Nach unserer langjährigen Erfahrung … ist es nicht erforderlich, dass alle eingesetzten Fachanleiter*innen über eine formale Qualifikation im Elektrobereich verfügen. Eingesetzt können neben Elektrofachkräften auch Personen mit Berufsausbildungen und/oder Berufserfahrungen (Anlehre) in technischen Bereichen, wie Metalltechniker, Anlagenmonteur, Heizungstechniker, o.ä. werden. In diesen Berufsbildern finden sich ebenso Teile aus dem Elektrobereich. 

Ebenso sind Personen mit pädagogischer Ausbildung und technischem Knowhow, schwer zu finden. Wesentlich sind eine hohe soziale Kompetenz und eine hohe Kommunikationsfähigkeit. Fachanleiter*innen wurden und werden von uns immer parallel zu ihrem Einsatz pädagogisch geschult. 

Wir bitten daher die Mindestvoraussetzungen für “Trainerinnen bzw. Trainer für Beschäftigung und Qualifizierung” zu erweitern und eine pädagogische Qualifizierung begleitend zum Einsatz zu ermöglichen.

Antwort zu Frage 1:

Die in der Anfrage festgehaltenen Personalanforderungen sind gem. Leistungsbeschreibung in diesem Bereich wie folgt festgehalten:

  • „…abgeschlossene Lehrausbildung oder mittlere oder höhere berufsbildende Schule, oder Studium im Elektro-Fachbereich (ggf. für zusätzlichen Fachbereich)…“
  • „…abgeschlossene pädagogische Ausbildung (zumindest Coaching- bzw. Trainerinnen und Trainerausbildung, Ausbildnerinnen- bzw. Ausbilderprüfung, Arbeitsanleiterinnen- bzw. Arbeitsanleiterausbildung) oder mindestens Erfahrung als Trainerin / Trainer / Coach in Qualifizierungs- und / oder Beschäftigungsprojekten mit arbeitsmarktfernen Personen im Ausmaß von 2 Jahren…“ 

Zu Punkt 1 ist anzumerken, dass in einer der angeführten Ausbildungen der Elektro-Fachbereich inhaltlich abgebildet sein muss.

Zu Punkt 2, wie in der Leistungsbeschreibung definiert, kann auch ein Nachweis für Erfahrung als Trainerin / Trainer / Coach in Qualifizierungs- und / oder Beschäftigungsprojekten mit arbeitsmarktfernen Personen im Ausmaß von 2 Jahren vorgelegt werden.


Frage 2:

Sozialpädagogische Betreuung und Beratung

In der Leistungsbeschreibung, Seite 10, Punkt Sozialpädagogische Betreuung und Beratung steht: „Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer soll die Möglichkeit haben, mindestens 12 Einheiten/Monat sozialpädagogische Betreuung zu erhalten.“ 

Frage: Ist mit Einheit eine in Österreich übliche Unterrichtseinheit von 50 Minuten gemeint?

Antwort zu Frage 2:

Ja.


Frage 3:

Betrifft: Abholung von Weißwaren

Auf Seite 4 der Leistungsbeschreibung steht: 

Der Projektträger bzw. die Projektträgerin kann Weißwaren zur Wiederaufbereitung für die Tätigkeit im Projekt in einem Umkreis von rd. 60 km vom Projektstandort abholen. Im Umkreis von 60 km findet sich auch Wien und Bgld.

Frage: Gehen wir recht in der Annahme, dass die Sammlung von Weißwaren ausschließlich im Bundesland Niederösterreich stattfinden soll?

Antwort zu Frage 3:

Primär wird davon ausgegangen, dass die Sammlung von Weißwaren in Niederösterreich erfolgt, eine Ausweitung des Gebietes in andere Bundesländer ist bei Projektdurchführung mit den fördergebenden Stellen zu koordinieren.


Frage 4:

Transport reparierter Ware zu Geschäften

Der Transport der reparierten Ware zu den Geschäften für Waren aus zweiter Hand kann ebenfalls im Rahmen des Projekts (rd. 60 km Radius) erfolgen. 

Frage: In Mattersburg und Ternitz finden sich Soogut Sozialmärkte, 19 km bzw. 25 km von Wr. Neustadt entfernt. Kann eine Kooperation mit diesen Märkten eingegangen werden oder soll eine Vermarktung ausschließlich im Bundesland Niederösterreich stattfinden?

Antwort zu Frage 4:

Primär wird davon ausgegangen, dass die Zusammenarbeit mit Geschäften in Niederösterreich erfolgt, eine Kooperation mit Geschäften in anderen Bundesländern ist bei Projektdurchführung mit den fördergebenden Stellen zu koordinieren. 

Frage 1:

Betrifft: Personalanforderungen Beschäftigung und Qualifizierung

Da technische Fachkräfte weder mit pädagogischer Ausbildung noch mit pädagogischer Erfahrung derzeit am Arbeitsmarkt verfügbar sind, frage ich an, ob eine Anmeldebestätigung für eine pädagogische Qualifizierung zu Beginn der Tätigkeit im Projekt anerkannt werden könnte und eine parallele pädagogische Qualifizierung zum Projekteinsatz möglich wäre.

Antwort zu Frage 1:

Wie in der Leistungsbeschreibung definiert, bedarf es einer abgeschlossenen pädagogischen Ausbildung oder einen Nachweis für Erfahrung als Trainerin / Trainer / Coach in Qualifizierungs- und / oder Beschäftigungsprojekten mit arbeitsmarktfernen Personen im Ausmaß von 2 Jahren.


Weitere Infos finden Sie auf der ESF-Homepage der Verwaltungsbehörde unter: ESF Förderungen und Vergaben

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Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: post.esf@noel.gv.at
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