KFZ-Zulassung

Für die KFZ-Zulassungen sind die Zulassungsstellen der Versicherungsgesellschaften zuständig.

Bevor Sie Ihr Kraftfahrzeug bei einer Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaften anmelden können, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Hat die Versicherung, bei der Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, in Ihrem Wohnbezirk keine Zulassungsstelle, dann muss die Zulassungsstelle eines anderen Versicherers die Zulassung übernehmen.

Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle Ihres Wohnbezirks. Dort werden die Daten eingetragen, ohne dass Sie ein Formular ausfüllen müssen. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Bei der Kfz-Zulassung wird von der zuständigen Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein) ausgestellt. Behörden und Landesprüfstellen stellen für die dort zugehörigen Fälle ebenfalls Zulassungsbescheinigungen aus.

Sie erhalten auch ein sogenanntes Fahrzeug-Genehmigungsdokument. Dieses besteht aus dem Teil 2 der Zulassungsbescheinigung und dem vorgelegten Genehmigungsnachweis. Beide Dokumente werden von der Zulassungsstelle miteinander verbunden. Bei einer neuerlichen Zulassung des Fahrzeuges ist dann dieses hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument vorzulegen.

Nach der Entrichtung der Gebühren erhalten Sie direkt bei der Zulassungsstelle die Kennzeichentafeln und die Begutachtungsplakette ausgehändigt.  


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Letzte Änderung dieser Seite: 9.6.2017
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