Förderungen

Allgemeine Informationen zum Programm Ländliche Entwicklung 2014 - 2020

Forstschutz (VHA 8.4.1)

Die Maßnahme "Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern" (Artikel 21) beinhaltet folgende Vorhabensart: Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen - Forstschutz (8.4.1)

Forststraßenbau (VHA 4.3.2)

Die Maßnahme Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17) beinhaltet folgende Vorhabensart: Investitionen in die Infrastruktur für die Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Forstwirtschaft (4.3.2)

Genetische Ressourcen (VHA 8.5.2)

Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes

M1 - Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen

M2 - Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder

M4 - Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz

M5 - Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen

M6 - Maßnahmen zur Waldbrandprävention

Natürliches Erbe (VHA 7.6.1)

Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes

Schutz vor Naturgefahren (VHA 8.5.1)

Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Öffentlicher Wert und Schutz vor Naturgefahren

Veröffentlichung Stichtage und Aufrufe (Calls)

Aktuelle Aufrufe und Bekanntmachungen von Stichtagen der Abteilung LF4 (Forstwirtschaft) im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung 2014-2020. Diese beziehen sich rein auf landesweite Vorhaben.

Waldbezogene Pläne (VHA 8.6.2)

Die Maßnahme Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern (Artikel 21) beinhaltet folgende Vorhabensart: Erstellung von waldbezogenen Plänen auf betrieblicher Ebene (8.6.2)

Waldfonds - Übersicht Maßnahmenpaket für die Forstwirtschaft

Waldökologie (VHA 8.5.3)

Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes

Ihre Kontaktstelle des Landes:

Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610
Letzte Änderung dieser Seite: 31.7.2019
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