Verlust des Genehmigungsdokumentes (Typenschein, Einzelgenehmigung,...)
1) Erstzulassung nach 1.7.2007 und Daten in der Genehmigungsdatenbank (GDB) sind vorhanden:
Wurde das Fahrzeug nach dem 1.7.2007 erstmalig in Österreich zugelassen und die Daten sind somit in der Genehmigungsdatenbank hinterlegt, beantragen Sie bitte, bei einer der örtlich zuständigen Zulassungsstellen, einen Datenausdruck aus der Genehmigungsdatenbank.
Dieser Fall findet auch Anwendung bei Fahrzeugen, welche vor dem 1.7.2007 im Ausland erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden und deren Fahrzeugdaten im Zuge eines Imports nach Österreich nach dem 1.7.2007 vollständig in die Genehmigungsdatenbank eingeliefert wurden.
Die Information, ob dies möglich ist, erhalten Sie bei einer solchen Zulassungsstelle.
2) Andernfalls unterscheidet man folgende Fälle:
a) Es handelt sich beim ursprünglichen Fahrzeugdokument um einen Typenschein:
Wenden Sie sich an den Fahrzeughersteller bzw. dessen Bevollmächtigten in Österreich (Generalimporteur) der den Typenschein ausgestellt hat und beantragen Sie bei ihm ein Duplikat.
Liste der Bevollmächtigten der Fahrzeughersteller.
Ist die Ausstellung eines Duplikat - Typenscheines durch den Fahrzeughersteller nicht möglich, so muss das Fahrzeug neu genehmigt werden.
Vorgehensweise und Unterlagen:
- Gleiche Vorgehensweise wie bei einer Einzelgenehmigung, allerdings anstelle des Fahrzeugdokumentes werden die technischen Daten in Form von Nachweisen und Unterlagen (zum Beispiel Mustertypenschein) benötigt.
- Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich. Im Zuge dieser neuerlichen Einzelgenehmigung wird sowohl die Vorschriftsmäßigkeit hinsichtlich des Zustandes zum Zeitpunkt der Erstzulassung in Österreich geprüft als auch, ob sich das Fahrzeug in verkehrs- und betriebssicherem Zustand befindet.
Sonstige Unterlagen:
- Nachweis darüber, dass die Ausstellung eines Duplikat - Typenscheines nicht möglich ist (vom Fahrzeughersteller oder dessen Bevollmächtigten).
- Zustimmungserklärung (sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung) der Behörde, in deren Sprengel der Besitzer des Fahrzeuges seinen Hauptwohnsitz hat.
b) Es handelt sich beim ursprünglichen Fahrzeugdokument um eine Einzelgenehmigung oder eine, von einer Landesregierung ausgestellten Bestätigung für die Zulassung:
In diesem Fall ist jene Stelle, die das ursprüngliche Genehmigungsdokument ausgestellt hat, für die Ausstellung eines Duplikates zuständig.
Beispiel: Die ursprüngliche Einzelgenehmigung (oder Bestätigung für die Zulassung) wurde in NÖ ausgestellt. In diesem Fall wird das Duplikat von unserer Abteilung (Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten - WST8) ausgestellt. In welchem Bundesland das Fahrzeug derzeit zugelassen ist, ist dabei unerheblich.
Vorgehensweise und Unterlagen:
Senden Sie die unten angeführten Unterlagen unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten entweder im Original an
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten WST8
Landhausplatz 1, Haus 7
3109 St. Pölten
oder per E-Mail an post.wst8@noel.gv.at.
- Schriftliches Ansuchen - Wird der Antrag nicht von der rechtmäßigen Besitzerin bzw. dem rechtmäßigen Besitzer gestellt, ist eine Vollmachtserklärung notwendig.
- Zustimmungserklärung (sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung) der Behörde, in deren Sprengel der Besitzer des Fahrzeuges seinen Hauptwohnsitz hat.
- Besitznachweis (zum Beispiel Kaufvertrag, Schenkungs- oder Erbschaftsurkunde)
- Eine Vorführung ist nur in Einzelfällen notwendig und wird Ihnen gegebenenfalls nach der Antragstellung bekannt gegeben.
- Fotos vom Fahrzeug
1 Foto von schräg links vorne (aus der Sicht des Fahrers), und 1 Foto von schräg rechts hinten (aus der Sicht des Fahrers).
Das Fahrzeug muss die Fotos möglichst ausfüllen, das Fahrzeug muss vollständig sichtbar sein, die Fotos dürfen keine anderen Fahrzeuge oder Personen zeigen und müssen eine Mindestgröße von 7 x 7cm aufweisen. Die Fotos müssen das Fahrzeug im genehmigten Zustand zeigen.
weiterführende Links
- Fahrzeuggenehmigung
- Liste aller österreichischen Bevollmächtigten der Fahrzeughersteller
- Fahrzeug-Genehmigungsdokument – Duplikat bei Verlust oder Diebstahl
Downloads
Ihre Kontaktstelle des Landes für Kraftfahrzeugangelegenheiten
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten (WST8) Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020
Fax: 02742/9005-16030