Sondertransporte auf NÖ Straßen

Sondertransporte müssen bewilligt werden

Laut Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) darf

  • die größte Länge eines Fahrzeuges max 12,00 m (Kraftwagenzug max. 18,75 m/Sattelzug max. 16,50 m)
  • die größte Breite eines Fahrzeuges max. 2,55 m
  • die größte Höhe eines Fahrzeuges max. 4,00 m

betragen.

Das Gesamtgewicht eines Fahrzeuges mit 2 Achsen darf max. 18.000 kg (Fahrzeuge mit 3 Achsen: 26.000 kg/Fahrzeuge mit 4 Achsen: 32.000 kg/Anhänger: 24.000 kg) betragen. Das Gesamtgewicht eines Kraftwagenzuges/Sattelzuges darf max. 40.000 kg betragen.

Fahrten, bei denen die oben angeführten Grenzwerte überschritten werden, dürfen nur mit Bewilligung des Landeshauptmannes durchgeführt werden (§§ 39, 101 Abs. 5, 104 Abs.9 KFG 1967).

Der Antrag ist jeweils in dem Bundesland einzubringen, in dem die Fahrzeuge den dauernden Standort haben bzw. die Fahrt beginnt (§40 Abs. 4 KFG 1967).

Hierfür wurde bundesweit eine E-Government-Anwendung geschaffen. Damit können und sollen die Ansuchen auf elektronischem Weg gestellt werden



 


elektronischer Antrag für Sondertransporte
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Ihre Kontaktstelle des Landes für die Bewilligung von Sondertransporten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeiner Straßendienst - Straßenbetrieb
Landhausplatz 1, Haus 17 3109 St. Pölten  E-Mail: sondertransporte@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-60291
Fax: 02742/9005-60209
Letzte Änderung dieser Seite: 16.4.2019
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