Zuschuss für Cultan-Düngeverfahren auf landwirtschaftlichen Flächen in NÖ

Die NÖ Landesregierung hat am 14. 02. 2024 eine Richtlinie zur Unterstützung des Cultan-Düngeverfahrens auf landwirtschaftlichen Flächen in NÖ beschlossen. Durch eine effiziente Stickstoffdüngung mit geringen Verlusten bei der Ausbringung soll ein Beitrag zum Schutz von Klima und Umwelt geleistet werden.

Was wird gefördert?

  • Die Mehrkosten für die Ausbringung des N-Düngers nach dem Cultan Verfahren
  • Die Ausbringung hat durch einen Dienstleister (Maschinenring oder Lohnunternehmer) zu erfolgen, außer der landwirtschaftliche Betrieb selbst verfügt über die entsprechende maschinelle Ausstattung.
  • Die Düngung ist mittels tauglicher Geräte, die eine punktgenaue Injektion vornehmen, auszubringen.

Wer kann gefördert werden?

  • Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit Betriebssitz in Niederösterreich, im Jahr 2024 einen MFA stellen und am ÖPUL teilnehmen.
  • Mindestteilnahmefläche pro Betrieb: 2 ha

Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Der landwirtschaftliche Betrieb hat einen ausreichend offenen De minimis Rahmen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2019/316 und die nationale Obergrenze wird durch die Förderung nicht überschritten.
  • Die Ausbringung mindestens einer Düngegabe erfolgt als Ammoniumdepot mittels Injektion des Düngers im Cultan-Verfahren.
  • Vorlage von Aufzeichnungen über die Ausbringungsmengen auf den betroffenen Feldstücken/Schlägen und Kulturen.
  • Die Ausbringungsbelege müssen die injizierte Düngermittelmenge und Düngemittelart, die Flächenangaben und den Ausbringungstermin enthalten.
  • Bereitstellung der Daten aus dem Mehrfachantrag (MFA) zur Feststellung bzw. zum Abgleich der Flächenangaben.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bezuschusst werden die Mehrkosten für die Anwendung des Cultan-Düngeverfahrens (Depotdüngung) in der Höhe von max. 80 Euro/ha gedüngter Ackerfläche.
  • Es steht ein maximaler Budgetrahmen von 320.000 Euro zur Verfügung. Bei einem Mehrbedarf erfolgt eine entsprechende Aliquotierung der Fördersumme/ha.

Wo stelle ich einen Förderantrag?

  • Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer.
  • Die Antragstellung ist ab Juni 2024 unter www.noe.lko.at möglich (Auskunft unter +43(0) 5 0259).
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Tel: 02742/9005-12839
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Letzte Änderung dieser Seite: 28.2.2024
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