Seit Anfang des Jahres können Pflege- und Betreuungsbedürftige den „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2024“ auf der Website des Landes Niederösterreich (www.noe.gv.at) beantragen. Bezugsberechtigte ab der Pflegestufe 3 sowie Bezugsberechtigte mit Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich bestätigten Demenz erhalten jährlich 1.000 Euro. Auch Kindern und Jugendlichen ab Pflegestufe 1 steht der „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ zu. „Die Verwendung der Geldmittel liegt in der Eigenverantwortung der Landsleute. Ich appelliere an alle Bezugsberechtigte die Unterstützung für das Jahr 2024 bis 31. Dezember zu beantragen“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Das Geld kann beispielsweise für Heilbehelfe und Hilfsmittel, bauliche Maßnahmen, für die Inanspruchnahme einer sozialen Alltagsbegleitung oder auch für andere Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Pressesprecher Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail: dieter.kraus@noel.gv.at.
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