Aufzugsprüfer (HBV 2009)
Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009), Verzeichnis der Inspektionsstellen für Hebeanlagen
Mit 1. August 2009 ist die neue Hebeanlagen-Betriebsverordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung gilt für überwachungsbedürftige Hebeanlagen.
Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen sind von der Landeshauptfrau zu bestellen und in ein Verzeichnis aufzunehmen.
Die Bestellung erfolgt für einzelne oder als Gruppen von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen.
- Liste der nach HBV bestellten und der übergeleiteten Inspektionsstellen (xls, 24 kB)
- Leitlinien für Hebeeinrichtungen - ausgegeben vom BMWFW ( pdf, 262 kB)
Gemäß der nach der NÖ Aufzugsverordnung 1995 zu bestellenden Aufzugsprüferinnen und Aufzugsprüfer wird auf die Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht (RU1) verwiesen.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12714
Fax: 02742/9005-13625