Rechtliche Grundlagen

Naturschutz ist in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache. Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurden die entsprechenden Richtlinien in den Landesnaturschutzgesetzen und Verordnungen umgesetzt. Zusätzlich gibt es zahlreiche internationale Abkommen zum Schutz von Lebensräumen und Arten, denen Österreich beigetreten ist. 

EU-Richtlinien
EU-Richtlinien

Die Europäische Union hat mit zwei Richtlinien bindende Vorgaben für den Schutz von Arten und Lebensräumen erlassen. Umgesetzt werden diese Vorgaben im NÖ Naturschutzgesetz 2000 und in den damit verbundenen Verordnungen.

Internationale Abkommen & Konventionen
Internationale Abkommen & Konventionen

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die für den Naturschutz in Niederösterreich relevanten, internationalen Übereinkommen und Konventionen.

NÖ Nationalparkgesetz & Verordnungen
NÖ Nationalparkgesetz & Verordnungen

Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Nationalparks in NÖ. Die Erklärung zum Nationalpark erfolgt dann mittels Verordnung.

NÖ Naturschutzgesetz 2000 & Verordnungen
NÖ Naturschutzgesetz 2000 & Verordnungen

Vogel- und Blumenschutz waren die Inhalte der ersten naturschutzbezogenen Bestimmungen im 19. Jahrhundert. Heute müssen Gesetze und Verordnungen den Anforderungen eines umfassenden, dynamischen Naturschutzes entsprechen.

Rechtliche Grundlagen für den Artenschutz
Rechtliche Grundlagen für den Artenschutz

Der Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere wird durch den § 17 NÖ Naturschutzgesetz 2000 (LGBl. 5500) und durch die NÖ Artenschutzverordnung (LGBl. 5500/2) in Kombination mit dem § 18 NÖ NSchG 2000 geregelt.

Ihre Kontaktstelle des Landes für Naturschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
Fax: 02742/9005 - 15220
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