Information zu Anonymverfügungen

Allgemeine Informationen zu Anonymverfügungen

Anonymverfügungen ergehen von der Behörde bei nicht allzu gravierenden, häufig begangenen Verkehrsdelikten. Die Strafbeträge sind in Verordnungen fix vorgegeben.
Grundlage der Anonymverfügung ist eine Anzeige, die auf der dienstlichen Wahrnehmung eines Exekutivorganes oder auf automatischer Überwachung (Radar, Section-Control etc.) beruht. Sie richtet sich gegen den Zulassungsbesitzer, d.h. der eigentliche Täter bleibt anonym (daher Anonymverfügung).

Besonderheiten der Anonymverfügung:

  • niedriger Strafbetrag
  • der tatsächliche Übertreter (Täter) bleibt anonym
  • kein Verwaltungsstrafverfahren
  • keine Eintragung im Verwaltungsstrafregister 

Wieso der Ausdruck "Anonymverfügung"?

Die Anonymverfügung ist an den Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges gerichtet. Der Lenker steht nicht fest, ist also für die Behörde "anonym". Es ist jedoch anzunehmen, dass der Zulassungsbesitzer der Lenker war, den Lenker kennt oder diesen feststellen kann.   

Warum erhält der Zulassungsbesitzer eine Anonymverfügung?

Weil der Behörde angezeigt wurde (z.B. durch einen Polizisten, durch Radarfoto, durch Messung mit Laserpistole, durch Aufnahme der Section-Control), dass mit dem Fahrzeug des Zulassungsbesitzers eine Übertretung (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Halte- oder Parkvergehen) begangen wurde. Die Anonymverfügung erhält jene Person, Firma etc., auf die das Fahrzeug angemeldet wurde.

 

Was wird mir vorgeworfen?

Inhaltliche Details (Was? Wann? Wo?) sind dem Text der Anonymverfügung zu entnehmen. 

Wie hoch ist die Geldstrafe bei einer Anonymverfügung?

Die Geldstrafe

  • ist einheitlich mit Verordnung festgelegt,
  • ist niedriger als im Verwaltungsstrafverfahren (wegen des geringeren Verwaltungsaufwandes),
  • bleibt immer gleich hoch, egal wie oft man die gleiche Übertretung begeht oder schon begangen hat.  

Welche Vorteile habe ich durch die Einzahlung der Anonymverfügung?

Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Einzahlung der Anonymverfügung hat folgende Vorteile:

  • niedriger Strafbetrag
  • der tatsächliche Übertreter (Täter) bleibt gegenüber der Behörde anonym
  • kein Verwaltungsstrafverfahren
  • keine Eintragung im Verwaltungsstrafregister (damit kann die Verwaltungsübertretung nicht erschwerend vorgehalten werden).

Hat der Zulassungsbesitzer die Übertretung nicht selbst begangen, kann er den Strafbetrag zeitgerecht einzahlen und die Angelegenheit mit dem Lenker selbst regeln. 

Habe ich einen Anspruch auf die Ausstellung einer Anonymverfügung?

Auf die Ausstellung einer Anonymverfügung besteht kein Rechtsanspruch.  

Gibt es eine Herabsetzung der Strafe?

Bei Anonymverfügungen gibt es keine Herabsetzung der Strafe, weil die Strafbeträge durch Verordnung einheitlich festgelegt sind. Auch eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Ausreichende Gründe, die eventuell zu einer Reduzierung oder Ratenzahlung führen könnten, wären nur im Verwaltungsstrafverfahren vorbringbar. Im Verwaltungsstrafverfahren sind jedoch die Strafsätze von vornherein höher.


Wie wurde die Geschwindigkeit gemessen?

Die Geschwindigkeit wurde mit einem geeichten Messgerät (Radargerät, Laserpistole, Section-Control etc.) gemessen.

 

Ich war nicht der Lenker, was kann ich tun?

  • Übergeben Sie dem Lenker die Anonymverfügung zur Einzahlung.
  • Sie können den Strafbetrag auch selbst einzahlen und die Angelegenheit mit dem Lenker regeln.
  • Wird der Strafbetrag nicht eingezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Dabei ist nicht nur ein höherer Strafbetrag vorgesehen, sondern es werden bei der Strafbemessung auch Erschwerungsgründe berücksichtigt. Die verhängte Strafe selbst wird für fünf Jahre festgehalten, in amtlichen Auskünften erwähnt und bei künftigen Verwaltungsstrafverfahren erschwerend berücksichtigt.  

Ich bin mit der Anonymverfügung nicht einverstanden.

Falls Sie der Ansicht sind, die Anonymverfügung zu Unrecht bekommen zu haben, zahlen Sie die Geldstrafe einfach nicht ein. Daraufhin wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, in dem Sie die Möglichkeit haben, Ihre Einwände vorzubringen.

 

Wie zahle ich die Geldstrafe im Inland ein?

Der Strafbetrag muss rechtzeitig, d.h. spätestens am Tag der auf dem Zahlschein angeführten Zahlungsfrist auf dem Konto gutgeschrieben sein (=Zahlungseingang).

wichtig: eine einwandfreie Verbuchung ist nur möglich

  • bei Verwendung des Originalzahlscheines oder
  • bei Überweisung mittels Telebanking auf das am Zahlschein angegebene Konto unter Angabe der Identifikationsnummer (Zahlungsreferenz) und/oder des KFZ-Kennzeichens (Verwendungszweck)

Heben Sie den Beleg der Einzahlung in Ihrem Interesse ein Jahr auf!


Wie zahle ich die Geldstrafe im Ausland ein?

Der Strafbetrag muss rechtzeitig, d.h. spätestens am letzten Tag der auf dem Zahlschein oder in der Anonymverfügung angeführten Zahlungsfrist auf dem Konto gutgeschrieben sein (=Zahlungseingang).

wichtig: eine einwandfreie Verbuchung ist nur möglich

  • als EU-Standardüberweisung oder 
  • als Auslandsüberweisung (spesenfrei für den Empfänger)

unter Verwendung von IBAN und BIC sowie unter Angabe der Identifikationsnummer (Zahlungsreferenz) und des KFZ-Kennzeichens (Verwendungszweck)

Heben Sie den Beleg der Einzahlung in Ihrem Interesse ein Jahr auf!


Wie überweise ich spesenfrei aus dem Ausland?

Nur mit der EU-Standardüberweisung unter vollständiger und korrekter Angabe von IBAN und BIC wird Ihre Überweisung auch für Sie spesenfrei durchgeführt (gilt nur für Länder, in denen der Euro eingeführt ist).

 

Ich habe irrtümlich zuviel / zuwenig überwiesen.

  • zu viel:
    Grundsätzlich wird eine Überzahlung zurück an das anweisende Konto überwiesen. Sollte es sich um eine Bareinzahlung handeln, geben Sie bitte Ihre Bankdaten bekannt (für Rücküberweisungen innerhalb der Europäischen Union unbedingt IBAN und BIC). Der Differenzbetrag wird zurück überwiesen. Systembedingt ist allerdings mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
  • zu wenig:
    Falls die Zahlungsfrist noch nicht vorbei ist, können Sie den offenen Restbetrag noch überweisen. Bis zum Ende der Zahlungsfrist muss der gesamte offene Betrag am Behördenkonto eingelangt sein. Andernfalls gilt die Anonymverfügung als nicht bezahlt. Der schon bezahlte Betrag wird rückerstattet oder auf eine in weiterer Folge verhängte Strafe angerechnet.

 

Ich habe den Zahlschein verloren, kann ich dennoch bezahlen?

Die Zahlung ist unter Angabe

  • des Adressaten der Anonymverfügung,
  • des Kennzeichens der Anonymverfügung bzw. Identifikationsnummer
  • des KFZ-Kennzeichens

auf das Konto der Behörde möglich. Nur mit diesen Angaben ist eine eindeutige Zuordnung der Zahlung gewährleistet. 


Heute ist der letzte Tag der Frist, kann ich die Anonymverfügung noch bezahlen?

Ja, der Strafbetrag muss aber rechtzeitig, d.h. spätestens am letzten Tag der auf dem Zahlschein oder in der Anonymverfügung angeführten Zahlungsfrist auf dem Konto gutgeschrieben sein (=Zahlungseingang). Sollte die Buchung verspätet erfolgen, wird der bezahlte Geldbetrag rückerstattet oder auf eine in weiterer Folge verhängte Strafe angerechnet.

wichtig: eine einwandfreie Verbuchung ist nur möglich

  • bei Verwendung des Originalzahlscheines oder 
  • bei Überweisung mittels Telebanking auf das am Zahlschein angegebene Konto unter Angabe der Identifikationsnummer (Kundendaten) und des KFZ-Kennzeichens (Verwendungszweck).

Heben Sie den Beleg der Einzahlung in Ihrem Interesse ein Jahr auf!


Die Zahlungsfrist ist abgelaufen, kann ich noch einzahlen? Gibt es eine Fristverlängerung?

Die Anonymverfügung ist bereits außer Kraft getreten. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich, weil es sich um eine unerstreckbare gesetzliche Zahlungsfrist handelt. Der verspätet bezahlte Betrag wird rückerstattet oder auf eine in weiterer Folge verhängte Strafe angerechnet.


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Letzte Änderung dieser Seite: 11.8.2023
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