Sozialleistungen
Im Rahmen der allgemeinen Sozialhilfe werden Einrichtungen für Obdachlose und Einrichtungen zum Schutz vor Gewalt durch Angehörige (Frauenhäuser) angeboten, welche von Trägern der freien Wohlfahrt betrieben werden, mit welchen das Land Niederösterreich Verträge abgeschlossen hat.
Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren. Zusätzlich wird aufgrund der aktuellen Teuerungswelle im Energiebereich (insbesondere Heizkosten) für das Jahr 2022/2023 eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2022/2023 in Höhe von € 150,00 gewährt werden. Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 beantragt werden.
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst in der Regel die Hilfe zum Aufbau und zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage und die wirtschaftliche und personelle Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände
NÖ Sozialhilfe Ausführungsgesetz
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