Nutztiere

Das Bundestierschutzgesetz gibt den Rahmen für den Tierschutz in Österreich vor. Mindestanforderungen für die Haltung von Nutztieren werden in der 1. Tierhaltungsverordnung festgelegt. 

Das Bundestierschutzgesetz sieht in der ersten Tierhaltungsverordnung Mindestanforderungen für die Haltung von Nutztieren vor, sowie Art und Nachweis der Sachkunde von Betreuungspersonen und sonstigen sachkundigen Personen, die an diesen Tieren zulässigen Eingriffe vornehmen dürfen. 

Für die Vollziehung des Tierschutzgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Der Amtstierarzt wird als Amtssachverständiger für Tierschutzprobleme herangezogen. Die administrative Bearbeitung und die Berichtslegung an die EU liegen bei der Abteilung Naturschutz.

 
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Ihre Kontaktstelle des Landes für Nutztierhaltung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16

3109 St. Pölten

E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15237
Fax: 02742/9005-15220

Letzte Änderung dieser Seite: 8.7.2021
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