NÖ Tierschutz-Hotline

Seit Oktober 2020 ist in NÖ die "Tierschutz-Hotline" unter der Telefonnummer 0800/000 134 rund um die Uhr erreichbar.

Beratung 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr

Es handelt sich dabei um eine telefonische Erstberatung in Tierschutz-Fragen. Diese wird von den geschulten Mitarbeitern des Kooperationspartners (Tiernotruf Österreich) 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr betrieben.

Plakat der Tierschutz-Hotline

Der "Notruf für das Tier" ist unter der Telefonnummer 0800-000 134 erreichbar. Hier erhält man kurzfristig Rat und Hilfestellung für schwierige Situationen, wenn z.B. ein entlaufenes oder ein womöglich verletztes Tier gefunden wird, man in einen Wildunfall verwickelt ist oder sich Streunerkatzen im Garten ansiedeln. Die Hotline-Experten wissen, was zu tun ist – ob ein Polizei- oder Feuerwehreinsatz notwendig ist, ob ein Tierheim kontaktiert werden soll bzw. wie bei einem Wildunfall vorgegangen werden muss. Entscheidend ist, dass Handlungen rasch festgelegt werden.

Denn nur wer schnell hilft, hilft doppelt!


Häufige Fragen an die NÖ Tierschutz-Hotline, FAQ´s

Unterscheiden Sie ob es sich um ein Haustier oder ein Wildtier handelt!


Sie haben ein totes Haustier (z.B. Katze oder Hund) gefunden?

Liegt das Tier auf der Straße oder am Straßenrand verständigen Sie bitte die Gemeinde oder die Straßenmeisterei, damit diese das Tier übernehmen und hygienisch entsorgen können. Da sich Tierhalter häufig bei der Gemeinde melden, wenn sie ihr Tier vermissen, kann die Gemeinde den Tierhalter zumindest informieren, was mit seinem Tier geschehen ist. 

Sinnvoll ist es auch, ein nahegelegenes Tierheim von dem Fund zu verständigen, da auch bei ihnen oft Suchmeldungen von Tierhaltern einlangen. Tierheime können diese Tiere auch auf der NÖ Fundtier-Homepage veröffentlichen um so den Tierhalter zu erreichen. Da sich Tierbesitzer auch immer wieder an die Polizei wenden um Ihr Haustier zu finden, teilen Sie den Fund auch dem nächstgelegenen Polizeiposten mit zur Information.

Finden Sie ein totes Tier auf der Autobahn, so verständigen Sie die Polizei, damit sie für eine sichere Entfernung des Tieres sorgen kann und keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Sie haben ein totes Wildtier gefunden?

Wenn Sie ein Wildtier tot aufgefunden haben, ist zu unterscheiden um welches Tier es sich handelt.

Handelt es sich um Tier, welches dem NÖ Jagdgesetz unterliegt, dann verständigen Sie die örtlich zuständige Polizei, damit diese den Jagdausübungsberechtigten informieren kann. Nur dieser darf darüber verfügen.

Folgende Tiere unterliegen dem NÖ Jagdgesetz:

Federwild: Auer-, Birk- und Rackelwild, Hasel-, Alpenschnee- und Steinhuhn, Rebhuhn, Fasan, Wachtel, Trappe, Wildtruthuhn, Wildtauben, Krammetsvogel (Wacholderdrossel), Schnepfe, wilder Schwan (Anm. wildlebend), Wildgans, Wildente, Bläßhuhn, Graureiher, Taucher, Kormoran, Tag- und Nachtgreifvögel, Kolkrabe, Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster, Eichelhäher 

Haarwild: Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild (Schalenwild); der Feldhase und der Alpen- oder Schneehase, das Wildkaninchen, das Murmeltier; der Bär, der Luchs, der Marderhund, der Waschbär, der Dachs, der Wolf, der Fuchs, der Baum- oder Edelmarder, der Stein- oder Hausmarder, die Iltisse, die Wiesel, die Wildkatze (Raubwild)

Handelt es sich bei ihrem Fund um ein besonders geschütztes Wildtier, dass dem NÖ Naturschutzgesetz unterliegt, dann melden sie den Fund bitte beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz oder der Wildtierhotline.

Darunter fallen zum Beispiel Biber, Fischotter, Ziesel oder Hamster.

Ein Mitarbeiter wird Sie dann über die weitere Vorgehensweise informieren. Sollten Sie diese Stellen nicht erreichen, informieren sie die Polizeidienststelle über den Fund.

Wenn Sie einen toten Biber oder Fischotter gefunden haben, bitten wir Sie noch zusätzlich zur telefonischen Meldung auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter Naturschutz – Wildtierinfo zu der jeweiligen Tierart das Formular "Totfundmeldungen für Fischotter und Biber" auszufüllen und an die Abteilung Naturschutz beim Amt der NÖ Landesregierung (E-Mail: post.ru5@noel.gv.at) zu übermitteln.

Nähere Angaben und Informationen finden Sie auf der Seite "Wildtierinfo".

Katzen:

Beachten Sie, dass Katzen Freigänger sein können und daher nicht jede Katze ihre Hilfe benötigt. Katzen sind oft zutraulich, obwohl sie keine Hilfe benötigen. Beobachten Sie eine Katze länger und, fragen sie ihre Nachbarn, ob sie die Katze kennen. Das Revier einer Katze kann bis zu 500m im Umkreis zu seiner Familie sein. Sollte ein Tier wirklich längere Zeit nicht nach Hause finden, treten sie mit einem Tierheim in Kontakt, diese können verlaufene Haustiere betreuen und gefundene Tiere auf der Internet-Seite "Fundtiere in Niederösterreich" veröffentlichen, damit diese bald zu ihren Tierhaltern zurückfinden.


Hunde:

Hunde müssen gechipt und registriert sein. Sollte ein Hund frei herumlaufen, ist dies in Niederösterreich nicht zulässig und stellt eine Verwaltungsübertretung dar, welche bei der Polizei angezeigt werden kann.

Chip-Auslesegerät haben Tierheime, Tierärzte, Amtstierärzte sowie einige Polizeidienststellen. Achtung: Seien Sie vorsichtig, bei fremden Hunden, gehen Sie nicht zu einem gestressten Hund hin!

Sollte das Tier verletzt sein, teilen sie dies der Polizei mit oder sie können auch mit einem regionalen Tierheim oder Tierarzt in Kontakt treten.

Auf der NÖ Fundtier-Homepage werden aufgefundene und bei einem Tierheim abgegebene Tiere eingetragen. Schauen sie nach ob Ihr Tier dort bereits eingetragen ist. Die Tierheime verbreiten den Fund eines Tieres auch auf Ihrer eigenen Homepage oder auf ihrer Seite auf Facebook. Sie können aber auch direkt beim nächstgelegenen Tierheim anfragen, ob ihr Tier gefunden und abgegeben wurde.

Oftmals melden sich aber auch Finder bei der Gemeinde oder Polizei, dort können Sie auch nachfragen.

Hinweis: Vergewissern Sie sich, dass es sich nicht um einen Graureiher handelt, welcher immer wieder mit einem Storch verwechselt wird, dieser kann sehr wehrhaft sein mit seinem Schnabel)

Es kommt immer öfter vor, dass Störche den Flug in den Süden nicht mehr antreten. Lassen Sie das Tier in Ruhe damit es nicht beunruhigt wird und unnötige Kräfte verbraucht.

Lesen Sie bitte weiter zum Thema "Umgang mit verletzten Wildtieren".

Beunruhigen sie das Tier auf keinen Fall, beobachten Sie es nur aus der Ferne. Der Schwan unterliegt dem NÖ Jagdgesetz. Verständigen sie die örtlich zuständige Polizei, damit diese den Jagdausübungsberechtigten informieren kann. Nur dieser darf darüber verfügen. 

Vorsicht: Da Schwäne nicht wie andere Vögel bei einer Bedrohung oder Stress flüchten, sondern in Angriff übergehen, sollten Sie immer Abstand halten. 

Lesen Sie bitte weiter zum Thema "Umgang mit verletzten Wildtieren".

Informieren Sie die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) von Ihren Wahrnehmungen. Sie wird die notwendigen weiteren Schritte unternehmen. Sie können aber nicht über die weiteren behördlichen Schritte informiert werden.

Die Tierschutzombudsperson hat die Interessen des Tierschutzes zu vertreten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Tierschutzombudsstelle.

Wenden Sie sich bitte an die betroffene Stelle.

Wenden Sie sich an einen tierärztlichen Dienst oder an eine Apotheke.

Wenden Sie sich an die Behörden des zuständigen Bundeslandes, die Zuständigkeit richtet sich in den meisten Fällen nach dem Standort der Tierhaltung.

Ihre Kontaktstelle des Landes für Tierschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
Fax: 02742/9005 - 15220
Letzte Änderung dieser Seite: 14.4.2023
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