Ziviltechnikerprüfung
Um in Österreich den Beruf der Ziviltechnikerin/des Ziviltechnikers ausüben zu dürfen, muss die erforderliche fachliche Befähigung nachgewiesen werden.
Dies ist einerseits durch die Absolvierung des der angestrebten Befugnis entsprechenden Studiums und einer praktischen Betätigung, andererseits durch die erfolgreiche Ablegung der Ziviltechnikerprüfung nachzuweisen.
Der Antrag auf Zulassung zur Ziviltechnikerprüfung ist bei der Kammer der Architekten- und Ingenieurkonsulenten für Wien, NÖ und Burgenland (Informationen unter 01/5051781-0) einzureichen. Diese hat das Ansuchen dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort vorzulegen, welches über die Zulassung entscheidet. Liegt der Wohnsitz des Werbers in NÖ, erfolgt die Zuweisung zur Prüfungskommission bei der Landeshauptfrau von Niederösterreich.
Nächste Ziviltechnikerprüfung in Niederösterreich (Frühjahrstermin 2025)
Datum: Montag, 12. Mai 2025
Uhrzeit: 09:00 Uhr
Ort: NÖ Landhaus, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Allgemeiner Baudienst Landhausplatz 1, Haus 13
3109 St. Pölten E-Mail: post.bd1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16223
Fax: 02742/9005-14670