Örtliche Raumordnung

Geordnete räumliche und wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinden

Über die Örtliche Raumordnung lenkt die Gemeinde die Nutzung der Flächen in ihrem Gemeindegebiet. Dadurch sollen die im Niederösterreichischen Raumordnungsgesetz 2014 normierten Ziele der Raumentwicklung erreicht werden.

Die Amtssachverständigen für Örtliche Raumordnung der Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten (Fachbereich Örtliche Raumordnung) geben Raumordnungsgutachten im aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren an die Behörde (Abt. Bau- und Raumordnungsrecht) ab. Sie beraten die Gemeinden sowie Ortsplanerinnen und Ortsplaner bei der Lösung ihrer Raumordnungsaufgaben sowie bei der Erstellung der entsprechenden Planungsgrundlagen.


Ziele des Fachbereichs Örtliche Raumordnung

  • Fachlicher Beitrag zur Gewährleistung einer hohen Qualität und Nachvollziehbarkeit der Rechtsnomen der Örtlichen Raumordnung (in erster Linie des Flächenwidmungsplans als Verordnung) 
  • Erhaltung der Kontinuität in den Örtlichen Raumordnungsprogrammen und Flächenwidmungsplänen der Gemeinden
  • Erhaltung und Weiterentwicklung einer zeitgemäßen Planungsqualität
  • Geordnete räumliche und wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinden und des Landes
  • Aufzeigen von Fehlentwicklungen, die eine ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit beeinträchtigen


Aufgaben des Fachbereichs Örtliche Raumordnung

Amtssachverständigentätigkeit

  • Abgabe von Gutachten im aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren für die Änderung oder Erlassung Örtlicher Raumordnungsprogramme
  • Erstellen von Raumordnungsgutachten für andere Behörden (Bauverfahren, Gewerbeverfahren, Naturschutzverfahren, Rodungsverfahren, etc.)
  • Bewertung der Untersuchungsergebnisse der Gemeinden in der Strategischen Umweltprüfung (SUP)

Gebietsbetreuung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachgebiets übernehmen für ihr Betreuungsgebiet folgende Tätigkeiten:

  • Beobachtung der räumlichen Entwicklung in Hinblick auf das Erreichen der Ziele des NÖ Raumordnungsgesetzes
  • Beratung der Ortsplanung bei der Lösung ihrer Raumordnungsaufgaben
  • Beantwortung von Anfragen aus Landtag und Landesregierung zu fachlichen Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung
  • Auskunfts- und Beratungstätigkeiten

Entwicklungsarbeit

Die Grundlagen für die Tätigkeiten in der örtlichen Raumordnung werden ständig weiter entwickelt und den aktuellen Erfordernissen angepasst, unter anderem durch: 

  • Mitwirkung an der Erarbeitung von Novellen des Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes 2014
  • Erarbeitung von Leitfäden zu aktuellen Themen (Zentrumszonen, Strategische Umweltprüfung, Natura 2000, etc.)
  • Koordination der Örtlichen Raumordnung mit anderen ExpertInnen und Abteilungen (Wasserwirtschaft, Geologie, Naturschutz, Verkehr, etc.)
  • Bearbeitung von Sachthemen (Hochwasserschutz, Natura 2000, Bodenverbrauch)   
  • Betreuung der landesweiten Baulandbilanz
  • Erarbeitung von Hilfsinstrumenten für die Planung durch externe Auftragnehmer (Energieausweis für Siedlungen, NÖ Infrastrukturkostenkalkulator, Geogene Gefahrenhinweiskarte, etc.)
  • Informationsveranstaltungen zu Themen der Raumordnung (Hochwasser, Strategische Umweltprüfung, Seminare)
  • Erarbeitung von Prüfprotokollen zur Qualitätssicherung von Flächenwidmungsgrundlagen
  • Förderung Örtlicher Raumordnungsprogramme und Örtlicher Entwicklungskonzepte

 

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weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Örtliche Raumordnung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14239
Fax: 02742/9005-14170
Letzte Änderung dieser Seite: 20.9.2023
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