Regionaler Strukturplan Gesundheit für Niederösterreich
Mit dem Regionalen Strukturplan Gesundheit Niederösterreich (RSG NÖ) planen Land und Sozialversicherung die Gesundheitsversorgung in Niederösterreich der kommenden Jahre.
In Österreich ist die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung auf Bund, Länder und Gemeinden sowie Sozialversicherung aufgeteilt. Um auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet zu sein, wird das Gesundheitssystem aber dennoch gemeinsam betrachtet und gemeinsam geplant.
Der RSG NÖ 2030
Auf Basis des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) werden in allen Bundesländern regionale Strukturpläne entwickelt. Dabei werden neben den Vorgaben des ÖSG unter anderem auch regionale Besonderheiten und die kleinräumige, demografische Entwicklung berücksichtigt. Für den aktuellen Regionalen Strukturplan Gesundheit Niederösterreich 2030 (RSG NÖ 2030) wurden auch Planungsempfehlungen des Niederösterreichischen Gesundheitspakts herangezogen.
Der RSG NÖ 2030 beschreibt, wie sich die Gesundheitsversorgung in Niederösterreich bis zum Jahr 2030 entwickeln soll, wie viele Betten und wie viele ambulante Betreuungsplätze es geben soll. Ebenso umfassen die Planungen des RSG NÖ die Zukunft der Primärversorgungseinheiten, Ambulatorien, Gruppenpraxen und andere Versorgungsformen auf Bezirksebene.
Nicht im RSG NÖ 2030 enthalten - weil durch den ÖSG bereits geregelt - sind die überregionale Versorgungsplanung, der Rehabilitationsplan sowie der Großgeräteplan. Was die Großgeräte betrifft, werden Art, Anzahl und Standort-Zuordnung durch den Großgeräteplan des ÖSG bzw. der Verordnung vorgegeben (siehe dazu die Tabelle zum ÖSG 2023-Großgeräteplan unter Österreichischer Strukturplan Gesundheit auf der Seite der Gesundheit Österreich GmbH).
Für eine bevölkerungsorientierte Versorgung der Zukunft
Ziel der Planungen im Regionalen Strukturplans Gesundheit NÖ 2030 (RSG NÖ 2030) ist es, eine qualitätsvolle, effektive und effiziente, medizinisch-adäquate und vor allem bevölkerungs- und patienten-orientierte Versorgung zu gewährleisten – unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen.
Der RSG NÖ 2030 wurde am 15. Dezember 2025 von der NÖ Landes-Zielsteuerungskommission beschlossen.
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