Bedarfszuweisungen & Landes-Finanzsonderaktion
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Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden "Hochwasserschäden 2024" - Förderung
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von NÖ Gemeinden, NÖ Gemeindeverbänden, NÖ Schulgemeinden und Gesellschaften im Alleineigentum niederösterreichischer Gemeinden bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Behebung von Schäden in Folge der Hochwasserkatastrophe im September 2024 durch die Gewährung eines Zuschusses zu einer Kreditfinanzierung.
Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden - "Allgemein" - Förderung
Förderbar sind Infrastrukturmaßnahmen von Gemeinden bzw. Gesellschaften im Alleineigentum von niederösterreichischen Gemeinden.
Bedarfszuweisung für Gemeinden
Bedarfszuweisungen sind nicht rückzahlbare Beihilfen für Gemeinden bzw. Gemeindeverbände.
Ihre Kontaktstelle des Landes Abteilung Gemeinden
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gemeinden
Landhausplatz 1, Haus 5
3109 St. Pölten E-Mail: post.ivw3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 12619
Fax: 02742/9005 - 12225
Abteilung Gemeinden
Landhausplatz 1, Haus 5
3109 St. Pölten E-Mail: post.ivw3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 12619
Fax: 02742/9005 - 12225
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1, Haus 4
3109 St. Pölten E-Mail: post.f1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12515
Fax: 02742/9005-15937
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1, Haus 4
3109 St. Pölten E-Mail: post.f1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12515
Fax: 02742/9005-15937