Bestellung eines abfallrechtlichen Geschäftsführers oder einer abfallrechtlichen Geschäftsführerin

Allgemeine Informationen

Wenn die Tätigkeit der Sammlung und Behandlung von gefährlichen Abfällen, ausgenommen Asbestzement, nicht von einer natürlichen Person ausgeübt werden soll oder der Erlaubniswerber die in Bezug auf die auszuübende Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht selbst nachweist, ist eine hauptberuflich tätige Person als abfallrechtlicher Geschäftsführer oder abfallrechtliche Geschäftsführerin zu bestellen.

Hinweise:

Die Bestellung mehrerer abfallrechtlicher Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen mit eindeutig abgegrenzten Tätigkeitsbereichen ist zulässig. Im Falle des Ausscheidens des abfallrechtlichen Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin ist unverzüglich eine Neubestellung vorzunehmen.  


Voraussetzungen

Zum abfallrechtlichen Geschäftsführer oder zur abfallrechtlichen Geschäftsführerin kann nur bestellt werden, wer

  • hauptberuflich tätig ist
  • die Verlässlichkeit im Sinne des § 25a Abs. 3 und 4 AWG 2002 in Bezug auf die auszuübende Tätigkeit und die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des § 25a Abs. 2 Z 5 AWG 2002 zur Sammlung und Behandlung der Abfälle, für welche die Erlaubnis erteilt wird, besitzt,
  • die Voraussetzungen eines verantwortlichen Beauftragten oder einer verantwortlichen Beauftragten im Sinne des § 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) erfüllt und
  • in der Lage ist, sich im Betrieb entsprechend zu betätigen.

Hinweis

Der abfallrechtliche Geschäftsführer oder die abfallrechtliche Geschäftsführerin ist als verantwortlicher Beauftragter oder verantwortliche Beauftragte für die fachlich einwandfreie Ausübung der Tätigkeit und die Einhaltung der diesbezüglichen abfallrechtlichen Vorschriften verantwortlich. 


Zuständige Stelle

Genehmigungen werden von der Landeshauptfrau erteilt. Ihre/n konkret zuständigen Bearbeiter/in finden Sie unter folgendem Link: Ansprechpartner


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis muss beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST 1). Diese prüft anhand der übermittelten Unterlagen, ob die Voraussetzungen für die Bestellung der konkreten Person als abfallrechtlicher Geschäftsführer oder abfallrechtliche Geschäftsführerin erfüllt sind und entscheidet darüber mit Bescheid.

Hinweis: Der Antrag um Erteilung der Erlaubnis zur Sammlung und/oder Behandlung von gefährlichen Abfällen und der Antrag für die Bestellung des abfallrechtlichen Geschäftsführers oder der abfallrechtlichen Geschäftsführerin können auch gemeinsam eingebracht werden. 


Erforderliche Unterlagen

Zum Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen sind vorzulegen:

  • Aktuelle Meldebestätigung bzw. Meldezettel (siehe Hinweis)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • 1.-Hilfe-Nachweis
  • Bestätigung über hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis
  • Erklärung über Gewerbeausschlussgründe (Formular als download)
  • Erklärung über die Bestellung eines abfallrechtlichen Geschäftsführers bzw. einer abfallrechtlichen Geschäftsführerin bei jurist. Personen (Formular als download)
  • Belege zum Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. Prüfungszeugnis d. ÖWAV)
  • Angaben über die Verlässlichkeit, insbesondere aktueller Strafregisterauszug und Verwaltungsstrafregisterauszug oder Bestätigung der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde (siehe Hinweis) 

Hinweis:

Auf Wunsch kann die Vorlage dieser Unterlagen durch Abfrage der Behörde in Zentralen Registern ersetzt werden.

Kosten

Die Kosten richten sich nach verschiedenen Abgaben- und Gebührenverordnungen. Die Bundesverwaltungsabgabe beträgt € 109,-. Die Gebühren nach dem Gebührengesetz betragen € 47,30 für den Antrag, € 3,90 pro Beilage sowie € 83,60 für den Bescheid.


Rechtsgrundlagen

§ 26 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)


Zum Formular

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Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Anlagenrecht
Landhausplatz 1, Haus 1, 14 und 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Auskunft: 02742 9005-15390 
Fax: 02742/9005-15280
Letzte Änderung dieser Seite: 12.10.2021
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