Ergänzungen für Energieeffizienz

Photovoltaik, thermische Solaranlage, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, Brauchwasserwärmepumpe

Photovoltaikanlage

Photovoltaikanlagen liefern durch die Kombination von Photovoltaikmodulen und einem geeigneten Wechselrichter netzkonformen Solarstrom. Photovoltaik ist die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom. Die Leistung einer Photovoltaikanlage wird mit Kilowattpeak (kWp) angegeben, dabei handelt es sich um die installierte Nennleistung der Photovoltaikanlage unter genormten Rahmenbedingungen.

Eigenheime, Reihenhaus
Die Mindestgröße der Anlage beträgt 2,0 kWp für10 Punkte
Die Mindestgröße der Anlage beträgt 4,0 kWp für15 Punkte
Wohnungen im Geschosswohnbau 
Die Mindestgröße der Anlage beträgt 0,5 kWp pro Wohnung für10 Punkte
Die Mindestgröße der Anlage beträgt 0,75 kWp für15 Punkte

Thermische Solaranlage

Thermische Solaranlagen nutzen die direkte und die diffuse Sonneneinstrahlung und übertragen diese Energie auf ein Wärmeträgermedium. Die so gewonnene Wärmeenergie wird über geeignete Wärmetauscher Systeme in der Regel an einen Speicher abgegeben, die Wärme kann für die Brauchwassererzeugung oder bei größeren Anlagen auch für Heizzwecke genutzt werden. Bei richtiger Dimensionierung und Ausrichtung einer thermischen Solaranlage kann eine wesentliche Energieeinsparung erzielt werden. Die für die Förderung relevante Größe einer Solaranlage ist weiter unten angeführt und wird durch die Aperturfläche bestimmt.

HINWEIS: Die Aperturfläche ist die Fläche eines Solarkollektors, durch welche die Solarstrahlung eintreten kann.

Eigenheime, Reihenhaus
Die Mindestgröße der Anlage beträgt 4,0 m² für

10 Punkte
Die Mindestgröße der Anlage beträgt 10,0 m² für

15 Punkte
Wohnungen im Geschosswohnbau:

Die Mindestgröße der Anlage (Aperturfläche) beträgt 0,5 m2 pro Wohnung für

10 Punkte
Die Mindestgröße der Anlage (Aperturfläche) beträgt 0,75 m2 pro Wohnung für

15 Punkte

Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung

Das sind Systeme, die einen geregelten permanenten Austausch zwischen der verbrauchten warmen Raumluft und der frischen Außenluft ermöglichen. Dabei wird über einen Wärmetauscher die Wärmeenergie der Raumluft entzogen und an die Frischluft übertragen.

Man unterscheidet bei diesen Wärmeaustauschern zwischen „passiven“ und „aktiven“ Wärmeübertragungssystemen. Bei den passiven Geräten wird die Wärmeenergie aus der Abluft durch einen Wärmetauscher an die Frischluft übertragen. Bei den aktiven Geräten wird über eine integrierte Wärmepumpe eine Nacherwärmung der Frischluft durchgeführt.

Für Gebäude mit geringen Heizlasten wurden sogenannte Kompaktgeräte entwickelt. Zusätzlich zur Lüftungsfunktion verfügen diese Geräte über eine Wärmepumpe die die Wärme für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung bereitstellt. Insbesondere bei dezentralen Lüftungsanlagen ist auf den Schallpegel, den das Gerät an den Innenraum abgibt, zu achten.

Eigenheime, Reihenhaus: Dafür werden 10 Punkte zuerkannt
Wohnungen im Geschosswohnbau: Dafür werden 10 Punkte zuerkannt

Welche Voraussetzungen müssen die Anlagen erfüllen?

Einbau eines zentralen Wohnraumlüftungssystems mit einem Wärmebereitstellungsgrad ≥ 75 % nach EN 13141-7 (Temperaturverhältnis Fortluftseite P1 +7°C)

oder

Einbau eines dezentralen Lüftungssystems bei dem die gesamte Wohnfläche, analog zur zentralen Anlage, eingebunden ist und ein Wärmebereitstellungsgrad ≥ 70 % nach EN 13141-8 (Temperaturverhältnis Fortluftseite P1 +7°C) erfüllt wird.


Wichtiger Hinweis: Luftdichtigheitstest (besser bekannt unter „Blower-Door-Test“) beim Einbau von Wohnraumlüftungsanlagen 

Eine luftdichte Gebäudehülle ist zur Vermeidung von Bauschäden, Zugerscheinungen und erhöhten Energieverbrauch unumgänglich. Insbesondere beim Vorhandensein einer Wohnraumlüftung ist auf eine besonders dichte Gebäudehülle zu achten. Damit kann verhindert werden, dass kalte Außenluft über Leckagestellen nachströmt und die Effizienz der Wärmerückgewinnung reduziert.

Bei der Berechnung des Energieausweises wird eine bestimmte Dichtheit des Gebäudes festgelegt. Daraus ergibt sich eine Anforderung an die Luftdichtheit der Gebäudehülle, die beim Bauabschluss erreicht werden soll. Um eventuelle Undichtigkeiten rechtzeitig beheben zu können, wird angeraten den Luftdichtigkeitstest bereits im Rohbau nach Fertigstellung der luftdichten Ebene durch zu führen. Maßgeblich ist jedoch der Wert, der bei Baufertigstellung gemessen wird.

Bei Wohnungen im Geschoßwohnbau und bei Reihenhäusern gilt für jede Wohnung der vom Bauträger selbst festgesetzte Wert.

Ein n50 – Wert von ≤ 1,0 ist zur Qualitätssicherung in Verbindung mit Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung erforderlich und daher anzustreben.

Flächenoptimierte Gebäudeplanung

Wieviel ein Gebäude insgesamt an Heizenergie verbraucht hängt neben der Qualität der Gebäudehülle zu einem wesentlichen Teil von der Größe des Gebäudes ab. Jeder eingesparte m² Wohnfläche führt direkt zu einer Ökologisierung durch Einsparung von Materialien und Heizenergie. Damit reduzieren sich auch die Herstellungs-, und Betriebskosten signifikant. Diese Ergänzung soll dazu anregen so klein wie möglich und so groß wie notwendig zu planen und zu bauen. Die förderrelevante Kennzahl ist der absolute Heizwärmebedarf (Referenz und Referenzklima) (HWBRef,RK ) für das gesamte beheizte Gebäude. Dazu nimmt man den HWBRef,RK aus dem Energieausweis und multipliziert diesen Wert mit der Bruttogrundfläche. Nachstehendes Bild eines Auszuges der Seite 2 eines Energieausweises soll dies verdeutlichen.

Energieausweis für Wohngebäude
© F2


Eigenheime, Reihenhaus: Wenn das Ergebnis 5.500 kWh nicht überschreitet sind damit zusätzliche 10 Punkte möglich.

Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800
Letzte Änderung dieser Seite: 5.7.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung