Genehmigungen
Der Giftbezugsschein berechtigt zum einmaligen Bezug einer bestimmten Menge eines Giftes oder mehrerer Gifte. Die Gültigkeit erlischt drei Monate nach dem Tag der Ausstellung.
Der Betrieb einer Apotheke ist nur aufgrund einer besonderen behördlichen Bewilligung (Konzession) zulässig.
Die beabsichtigte Aufnahme einer freiberuflichen Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste bedarf einer Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde.
Giftbezugsbescheinigung berechtigt Betriebe oder selbstständige berufsmäßige Verwender zum mengenmäßig unberschränkten Bezug von Giften.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)
3109 St. Pölten
E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610