Sexuelle Belästigung und Belästigung

Die NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte und ihr Team beraten und unterstützen Sie, wenn Sie sich (sexuell) belästigt fühlen. 

8 Dinge, die Betroffene wissen sollten:

  1. Sexuelle Belästigung ist verboten.
  2. Auch mündliche sexuelle Bemerkungen, Blicke, Gesten oder bildliche Darstellungen gelten als sexuelle Belästigung und sind verboten.
  3. Zusätzlich strafrechtlich relevant sind körperliche Berührungen der Geschlechtssphäre.
  4. Auch Belästigung im Zusammenhang mit Behinderung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Alter, Religion/Weltanschauung und sexuelle Orientierung ist verboten.
  5. Es ist irrelevant, ob die belästigende Person die Absicht hatte, sexuell zu belästigen oder nicht („Es war ja nur Spaß!“).
  6. Betroffene Personen müssen der belästigenden Person nicht sagen oder zeigen, dass das belästigende Verhalten unerwünscht ist. Dennoch empfiehlt es sich, das unerwünschte Verhalten anzusprechen.
  7. Betroffene Personen dürfen bei bzw. nach der Meldung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung keine Nachteile erfahren.
  8. Sie erhalten vertrauliche, rasche und professionelle Beratung bei der NÖ Gleichbehandlungsbeauftragten und ihrem Team.

Was ist eine sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung ist ein Verhalten sexueller Natur, das die betroffene Person als unerwünscht empfindet,

  • ihre Würde verletzt und eine einschüchternde, feindselige, erniedrigende oder beleidigende Arbeitssituation schafft oder
  • ihr daraus Nachteile entstehen.

Welche Formen von sexueller Belästigung gibt es?

Sexuelle Belästigung umfasst Worte, Bilder, Blicke, Gesten und körperliche Übergriffe bis zu strafrechtlich relevanten Handlungen.

Beispiele für sexuelle Belästigung:

  • Anzügliche Witze, eindeutige verbale sexuelle Äußerungen
  • E-Mails, WhatsApp-Nachrichten, Telefonanrufe mit sexuellen Anspielungen
  • vorzeigen, aufhängen oder auflegen von pornografischem Material
  • Wiederholte unerwünschte Einladungen zu Treffen, gemeinsamen Urlaub, … mit eindeutiger Absicht
  • Erzwungene Umarmung, aufgedrängte Küsse
  • „Zufällige“ oder gezielte körperliche Berührungen
  • Aufforderung zu sexuellen Handlungen, eventuell mit Versprechungen beruflicher Vorteile

Was ist eine Belästigung?

Eine Belästigung ist ein Verhalten in Zusammenhang mit einem Diskriminierungsgrund, das die betroffene Person als unerwünscht empfindet,

  • ihre Würde verletzt und eine einschüchternde, feindselige, erniedrigende oder beleidigende Arbeitssituation schafft oder
  • ihr daraus Nachteile entstehen.

Auch die Anstiftung zu einer Belästigung ist verboten.

Welche Diskriminierungsgründe gibt es?

  • Geschlecht
  • ethnische Zugehörigkeit,
  • Religion oder Weltanschauung,
  • Behinderung,
  • Alter oder
  • sexuelle Orientierung
     

Ich fühle mich (sexuell) belästigt. Wo erhalte ich Hilfe?

Sie erhalten kostenlose Beratung und Unterstützung durch die NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte und ihr Team und zwar vertraulich, unbürokratisch und effizient. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder kommen Sie vorbei.



Ihre Kontaktstelle des Landes

NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte Rennbahnstraße 29, (Tor zum Landhaus), Stiege B, 3. Stock, Zi. 313 3109 St. Pölten E-Mail: post.gbb@noel.gv.at
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Fax: 02742/9005-16279
Letzte Änderung dieser Seite: 19.8.2024
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