Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 22.04.2026 )
Penny GmbH, KG Zeiselmauer
Die Penny GmbH hat die Änderung der gewerblichen Betriebsanlage 3424 Zeiselmauer, Gewerbestraße 1, Grundstück Nr. 572/3, KG Zeiselmauer folgendes Projekt angezeigt:
• Änderungen der Regalaufstellung gemäß neuer Shopkonzeption
• Geringfügige Umbauarbeiten im Inneren (Backvorbereitungsbereich
• Emissionsneutraler Austausch der Kälteanlage
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die die Anwendung des vereinfachten Verfahrens begründende Beschaffenheit der Anlage mit Bescheid festzustellen und erforderliche Aufträge zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen zu erteilen; dieser Bescheid gilt als Genehmigungsbescheid für diese Anlage (§ 359 b Abs. 1 GewO 1994).
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.
Rechtsgrundlagen
§ 359b der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG
Weiterführende Informationen
Bezirkshauptmannschaft TullnE-Mail: post.bhtu@noel.gv.at
02742/9005 399
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33
02742/9005 399
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
