Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 28.05.2026 )

ASFINAG Bau Management GmbH, KG Wolfsbach

Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft beabsichtigt im Jahr 2028 die Erneuerung und Umgestaltung der Verkehrsflächen der Raststation Strengberg an der A01 West Autobahn, Richtungsfahrbahn Salzburg im Bereich von km 135,850 bis km 136,250. Am best. Rasthaus (Fa. Landzeit) sowie der bestehenden Tankstelle (Fa. Shell) sind keine Maßnahmen im Zuge des ggst. Projekts geplant. Im Zuge der Projekt-ierung wurde ein direkter Zusammenhang mit der wr. Bewilligung des VKP Haag festgestellt, der im Zuge des ggst. Projektes behandelt wird. Das ggst. Projekt umfasst die Abänderung der wr. Bewilligungen betr. die Behandlung u. Ableitung der anfallenden Oberflächen- und Unterbauplanums- drainagewässer der Raststation Strengberg, des VKP Haag, der Hauptfahrbahn der A01 West Autobahn im ggst. Abschnitt sowie des Rasthauses Fa. Landzeit u. der Tankstelle Fa. Shell an der Raststation Strengberg. Aufgrund des Zustands der best. Gewässerschutzanlage 20 u. der geplanten Maßnahmen an den Verkehrsflächen der Raststation Strengberg ist eine Neugestaltung u. Neudimen- sionierung der GSA20 erforderlich. Weiters ist eine Änderung des wr. Bewilligungsbescheides der GSA19 (VKP-Haag) aufgrund der Dotation der GSA20 in die GSA19 erf. Adaptierungen erforderlich. Verkehrsflächen Raststation, A01 West Autobahn, RFB Salzburg, km 135,850 bis km 136,350. Die Maßnahmen betr. die Raststation Strengberg sowie die A01 West Autobahn, RFB Salzburg, km 135,850 bis km 136,350 im Zuge des ggst. Projekts umfassen: Abbrucharbeiten, Neuerr. von Regenwasserkanälen mit einer Gesamtlänge von ca. 594 m, Neuerr. der Unterbauplanumsdrainagen im Bereich der Verkehrsflächen der Raststation und Anbindung an die o.a. Stränge auf den Grst Gst. Nr. 143/1, 143/2 u. 1520, KG 03215 Gst. Nr. 1490/2, KG 03126, Neuerrichtung eines Retentionsbeckens (GSA A01 km 135,970 RST Strengberg, GSA20), bestehend aus Einlauf- bauwerk mit Tauchwand und Auslaufbauwerk mit Drossel q = 4,50 l/s mit einem Speichervolumen von 1760 m³ auf den Grundstücken: Einlaufbauwerk: Gst. Nr. 1520, KG 03215, Retentionsbecken: Gst. Nr. 143/1 und 1520, KG 03215, Auslaufbauwerk: Gst. Nr. 1520, KG 03215, Neuerr. eines Verkehrsflächensicherungsschachts der Nenngröße 5 auf dem Grundstück: Gst. Nr. 1520, KG 03215, Anbindungen der best. Haltungen der Entwässerung der E-Tankstelle sowie im Bereich der Tankstelle (außerhalb der Tankbereichs) an die o.a. Stränge, Ausleitung der verbl. Autobahnbegleitentwässerung im Bereich von km 136,240 in eine neue Ableitungsmulde entlang der Autobahn inkl. Verrohrung der Ableitungsmulde im Bereich der best. Pannenbucht bei km 136,100 auf eine Länge von rd. 55 m auf den Gst. Nr. 1520, KG 03215, Neuerrichtung zweier Löschwasserbehälter mit einem Volumen von je 100 m³ auf den Grundstücken: 1490/2, KG 03126, 143/1 und 1520, KG 03215, Verkehrskontrollplatz Haag, A01 West Autobahn, RFB Salzburg km 134,960 - km 135,850, RFB Wien km 134,960 - km 136,350, Die Maßnahmen betr. den VKP Haag sowie die A01 West Autobahn, RFB Salzburg, km 134,960 bis km 135,350 im Zuge des ggst. Projekts umfassen: Abbrucharbeiten, Neuerr. von Regenwasserkanälen, Neuerr. eines Regenwasserkanals, Adaptierung GSA A01 km 135,570 VKP Wolfsbach, GSA19 mit einem Speichervolumen von 2490 m³ auf den Grst. Nr. 1407/1, KG 03225, Gst. Nr. 1521, KG 03215, Rückbau u. Verschließen des best. Einlaufs in das Filterbecken, Neuerr. eines Einlaufs des Strangs 06 in das Absetzbecken, Abtrag des 40 cm starken Oberbodenfilters, Einbau eines 30 cm starken, technischen Filters gem. ÖNORM B 2506-3 mit Vorfiltermatte und drei Verteilerrohren, Err. einer Wartungsfläche im Filterbecken, Einbau von zwei Drainagerohren, Erneuerung des best. Begleitgrabens entlang der A01 West Autobahn. Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 28.05.2026, um 08:00 Uhr Treffpunkt: Autobahnrestaurant Landzeit Strengberg, Ramsau 11, 3314 Strengberg an.

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
  • Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
  • Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
  • Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

    • - wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
      - wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
      - wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
      - wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

  • Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
  • Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
  • In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
  • Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.


Rechtsgrundlagen
§ 107 Wasserrechtsgesetz, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft AmstettenE-Mail: post.bham@noel.gv.at
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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