Beschränkungen der Schifffahrt auf Niederösterreichs Seen und der "Neuen Donau"

Auf Niederösterreichs Seen und dem zu Niederösterreich gehörenden Teil der "Neuen Donau" bestehen gewisse Beschränkungen der Schifffahrt

Rechtliche Grundlagen

Am Lunzersee, im Bereich des zu Niederösterreich gehörigen Bereichs des Erlaufsees, auf den Kampstauseen und dem zu Niederösterreich gehörenden Teil der "Neuen Donau" bestehen durch Verordnung der Landeshauptfrau von NÖ festgelegte Fahrverbote für Wasserfahrzeuge. 

Die genauen Einschränkungen und die Ausnahmen dazu können in den einzelnen Verordnungen nachgelesen werden:

Darüber hinaus gibt es für Teile der March und Thaya auch vom Bund festgelegte Fahrverbote für Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper. 

Sicher am See

Viele Personen suchen Erholung im und am Wasser. Auf großen Seen, wie beispielsweise in Oberösterreich, treffen Ausflugsschiffe, Motor- und Segelboote, Badegäste und zahlreiche aktive Wassersportbegeisterte aufeinander. 

Die Verkehrssicherheit auf Seen ist von entscheidender Bedeutung, um Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Umfeld für alle Nutzer zu gewährleisten. Die Seen bieten nicht nur idyllische Landschaften und Erholungsmöglichkeiten, sondern sind auch stark frequentierte Gebiete für Wassersport und Freizeitaktivitäten. Die Einhaltung von Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften auf Seen ist unerlässlich, um Kollisionen, Verletzungen und andere Gefahren zu verhindern. Die Initiative „Sicher am See“ von der Oberösterreichischen Schifffahrtsbehörde beleuchtet die wesentlichen Sicherheitsregeln, die zur Gewährleistung eines reibungslosen und sicheren Ablaufs auf den oberösterreichischen Seen beitragen. 

Weitere Infos dazu finden Sie auf der Homepage der Oberösterreichischen Schifffahrtsbehörde unter Sicher am See.

Ihr Kontakt zum Thema Schifffahrt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Landhausplatz 1, Haus 8
3109 St. Pölten
Tel: 02742/9005-11666
E-Mail: post.wa1.schifffahrt@noel.gv.at
Letzte Änderung dieser Seite: 8.4.2025
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