Sportinfrastruktur

Die Versorgung mit bedarfsgerechter, umweltgerechter und dem Stand der Technik entsprechender Infrastruktur als Basis der Sportausübung sicherstellen.

Gegenstand der Förderung ist die anteilige Unterstützung der Kosten für die Errichtung, Erweiterung, den Umbau und die Sanierung von Sportanlagen in Niederösterreich, einschließlich von Räumlichkeiten und Einrichtungen, die für den Betrieb der Anlage notwendig sind und die Anschaffungskosten aufwendiger Sportgeräte, die für den geregelten Trainings- und Wettkampfbetrieb einer Sportart unbedingt notwendig sind und von einem breiten Personenkreis in dieser Sportart langfristig genutzt werden können.

Antragsberechtigt sind NÖ Gemeinden, NÖ Sportvereine, NÖ Sportfachverbände, NÖ Sportdachverbände.

NÖ Gemeinden sind Gebietskörperschaften mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel sowie selbständiger Wirtschaftskörper.

NÖ Sportvereine sind Vereine, deren Zweck ganz oder überwiegend in der Ausübung und Pflege des Sports besteht und die mit einer im Zentralen Vereinsregister (ZVR) vergebenen ZVR-Zahl ausgewiesen sind.

NÖ Sportfachverbände sind offiziell durch den NÖ Landessportrat anerkannte NÖ Sportfachverbände, die ordentliches Mitglied im NÖ Sportfachrat sind.

NÖ Sportdachverbände sind jene Landessportdachverbände, welche jeweils einem Bundessportdachverband angehören, der als ordentliches Mitglied in der Österreichischen Bundes-Sportorganisation anerkannt ist.

Das Ausmaß der Förderung liegt zwischen 10% bis 20% der anerkannten förderbaren Kosten. Bei bestimmten Sportanlagen, Zusatzeinrichtungen, Pflege- und Betreuungsgeräten sowie Sportgeräten gelten die von der Förderstelle fixierten Höchstfördersätze.

Basis für die Berechnung der Förderung für Sportanlagen ist jener Teil der Gesamtkosten, welcher der sportlichen Nutzung bzw. der Nutzung durch den Sportverein entspricht.

Förderquote bei Schwerpunktprojekten bis zu max. 33,33% der anerkannten förderbaren Kosten:

  • Infrastrukturprojekte mit landesweiter Bedeutung in Abstimmung mit dem jeweiligen Sportfachverband.
  • Kooperationsprojekte von Gemeinden (mehr als eine Gemeinde beteiligt sich am Projekt finanziell und organisatorisch).
  • Infrastrukturprojekt für einen Verein aus den höchsten Spielklassen in Mannschaftssportarten.
  • Sonstige Projekte im Sinne der Zielsetzung der Sportstrategie Niederösterreich.

Bagatellgrenze: Sportanlagenprojekte mit anerkannten förderbaren Kosten von weniger als EUR 5.000,00 werden nicht gefördert. Bei der Sportgeräteförderung liegt die Bagatellgrenze bei EUR 1.500,00. 

Förderanträge können laufend bei der Förderstelle eingereicht werden.

Der Förderantrag (vollständig ausgefüllt inkl. erforderlicher Unterlagen) muss bei der Förderstelle rechtzeitig - bei Sportanlagen vor Auftragsvergabe bzw. Baubeginn und bei Sportgeräten vor Anschaffung des Sportgerätes - eingelangt sein.   

Die Genehmigung von Förderungen erfolgt laufend. 

Der Antrag ist bei der Förderstelle elektronisch einzubringen und hat zu enthalten:

  • Antragsformular
  • Bestandsvertrag (z.B. Miet- oder Pachtvertrag) für die Sportstätte bzw. das projektrelevante Grundstück mit Mindestlaufzeiten
  • Projektbeschreibung
    Lokale bzw. regionale Ausgangssituation mit Beschreibung des Bedarfes; Definition der potentiellen Nutzergruppen; Projektorganisation samt Zeitplan für Planung und Ausführung.
    Zusätzlich jedenfalls bei Sportanlagengroßprojekten: Sollsituation inkl. Machbarkeitsanalysen; Dokumentation der Nutzereinbindung; Maßnahmenbeschreibung mit Angaben zur Ausführung (definitive Bauweisen und Ausgestaltungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des jeweiligen Sportfachverbandes und der bzgl. Empfehlungen des ÖISS); Raum- und Funktionsprogramm gemäß Plan als Grundlage für die Kostenschätzung
    Neu seit 01.09.2023: Beiblatt für die Förderung Neubau und Umrüstung LED Flutlicht – Großfeld (siehe Download)
  • Planunterlagen (Lageplan, Detailplan, Planskizzen etc.)
  • Finanzierungsplan für Planung und Errichtung zum Nachweis der machbaren Gesamtfinanzierung des Projektes (abhängig vom Projektumfang)
  • Finanzierungsplan für den Betrieb auf Basis einer Betriebskostenschätzung zur Sicherstellung des langfristigen Betriebes (abhängig vom Projektumfang)
weiterführende Links
Downloads

Ihr Kontakt zum Thema NÖ Sportförderungen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sport
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten Email: post.wst5@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 12597

Letzte Änderung dieser Seite: 15.1.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung