Verbot der Haltung von Hybridkatzen

Hybridkatzen sind Nachkommen aus Kreuzungen von Wildkatzen mit Hauskatzen. Diese werden erst ab der 5. Nachkommen-Generation nicht mehr als Wildtiere angesehen und dürfen daher erst ab dieser Generation gehalten werden.

Die Haltung von Wildkatzenarten (Kleinkatzen - Felini) ist in Österreich mit Ausnahme der (in Österreich heimischen) Wildkatze und des Luchses außerhalb von Zoos sowie von wissenschaftlichen Einrichtungen gemäß § 9 der 2. Tierhaltungsverordnung verboten. Zu den Wildkatzenarten zählen u.a. Serval, Karakal oder „Asian Leopard Cat". Aus Kreuzungen dieser Wildkatzenarten mit der Hauskatze entstehen die Bengal-Katze (Asian Leopard Cat x Hauskatze), Savannah (Serval x Hauskatze) oder Caracat (Karakal x Hauskatze).

Diese Hybridkatzen gelten gemäß der Verordnung (EG) 338/1997 der Europäischen Union zur Regelung des Handels mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten bis zur 4. Nachkommen-Generation als Wildtiere, d.h. sie dürfen daher von Privatpersonen erst ab der 5. Nachkommengeneration (F5) unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises gehalten werden.

Die Kreuzung von Wild- mit Haustieren bringt eine ganze Reihe von Tierschutzproblemen mit sich. Da sich Wild- und Hauskatzen in der Körpergröße, dem Gewicht und der Trächtigkeitsdauer deutlich unterscheiden, ist nur eine Zwangsverpaarung möglich, die der körperlich unterlegenen Hauskatze erheblichen Stress und z.T. auch erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet. Es kommt aufgrund der für die Hauskatze zu großen Mischlingswelpen sehr häufig zu Schwergeburten oder sogar zu Fehl- und Totgeburten, was eindeutig eine Qualzucht darstellt und daher abzulehnen ist. Die Mutterkatze stirbt mitunter bei der schwierigen Geburt bzw. kann nur durch einen Notkaiserschnitt entbunden werden.

Hybridkatzen der ersten Generationen haben zudem noch einen ausgeprägten Wildtiercharakter, der die Tiere ungeeignet für ein enges Zusammenleben mit dem Menschen macht. Die Haltung der Tiere kann u.U. auch ein Sicherheitsrisiko für den Menschen darstellen. Durch - häufig praktizierte und an sich bereits tierschutzrelevante - Handaufzuchten kommt es zu einer Fehlprägung beim Tier. Es wird offenbar zahm, häufig kommt es aber gegenüber anderen/fremden Menschen zu aggressivem Verhalten. Probleme im Umgang mit den Tieren treten zudem vielfach erst auf, wenn diese zwei bis drei Jahre alt sind, wenn die Katzen ausgewachsen sind und die Geschlechtsreife erreicht haben. Sollte ein Tier entlaufen, besteht zudem eine Gefährdung der heimischen Tierwelt durch das Raubtier.

Die artgemäße Haltung von Hybridkatzen der ersten 4 Nachkommen-Generationen in privater Hand ist ohne umfassendes Expertenwissen und Erfahrung im Umgang mit Wildtieren nicht machbar. Beachten Sie, dass - auch wenn diese Tiere auf diversen Internetseiten immer wieder zum Kauf angeboten werden - die Züchtung solcher Tiere den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt und diese Tiere grundsätzlich nicht ausgestellt, importiert oder weitergegeben werden dürfen. Die Haltung von Savannah, Caracat und Bengalkatze bis zur 4. Nachkommen-Generation ist in Österreich verboten.


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Letzte Änderung dieser Seite: 8.7.2021
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