Aquakultur-Seuchenverordnung

Mit 01. Oktober 2009 ist die Aquakultur-Seuchenverordnung in Österreich in Kraft getreten. Diese Verordnung beinhaltet Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse sowie Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten. Ziel der Verordnung ist es, die Gesundheit der Wassertiere zu verbessern, Krankheiten der Fische und Krebstiere zu vermeiden und den Handel zu vereinheitlichen.

Die Aquakulturbetriebe müssen je nach Betätigungsfeld von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt oder registriert werden.

Zur Genehmigung und Registrierung steht ein Antragsformular zur Verfügung.

 

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Tierseuchen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13437
Fax: 02742/9005-12801
Letzte Änderung dieser Seite: 4.10.2019
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