Errichtung von Mehrnutzenhecken in Niederösterreich – Förderung

Die NÖ Agrarbezirksbehörde fördert die Errichtung von Mehrnutzenhecken im Rahmen des neuen Agrar-Umweltprogramms ÖPUL ab 2023.

Bei Mehrnutzenhecken, die in Niederösterreich errichtet werden, kann sowohl die Heckenpflanzung, als auch die Pflanzung von Hochstammobstbäumen gefördert werden. 

Die Förderung der Heckenpflanzung deckt sich weitgehend mit jener für die Errichtung von Bodenschutzanlagen, nur die Anwuchspflege der Gehölze durch MitarbeiterInnen der NÖ Agrarbezirksbehörde (NÖ ABB) ist bei lückigen Mehrnutzenhecken auf zwei Jahre beschränkt. 

Die Errichtung der Heckenpflanzung erfolgt zur Gänze durch die NÖ ABB, wobei auch hier ein einmaliger Kostenbeitrag von netto Euro 3.000 pro Hektar Pflanzfläche zu leisten ist. 

Die Pflanzung von Hochstammobstbäumen auf Mehrnutzenhecken wird über den NÖ Landschaftsfonds gefördert, wenn mindestens 10 Obstbäume gepflanzt werden. 

Details zu den Förderungsbedingungen und zum Förderablauf entnehmen Sie bitte der ausführlichen Mehrnutzenhecken-Broschüre, die als Download abgerufen werden kann.


Vorgaben laut ÖPUL-Richtlinie:

  • Ab dem Jahr 2023 direkt an Ackerflächen angrenzende neu angelegte Hecken mit überwiegend Sträuchern und Obstbäumen
  • Errichtung im Rahmen eines von einer Landesdienststelle erstellten Konzepts
  • Die Flächen auf denen Mehrnutzenhecken errichtet werden müssen eine durchschnittliche Breite von mindestens 5 m bzw. maximal 20 m aufweisen.
  • Die Gehölze sind so zu pflegen, dass sie nach der Pflanzung anwachsen und sich entsprechend zu einer Hecke entwickeln können.
  • Der krautige Bereich ist dauerhaft zu begrünen und hat zumindest 20 % der Gesamtfläche zu umfassen


Mehrnutzenhecken-Konzept Niederösterreich:

  • Mindestfläche: Einzelflächen müssen mindestens 500 m² groß sein.
  • Heckenbereiche:
    • ausschließliche Verwendung von in Niederösterreich heimischen Gehölzarten

    • die gepflanzten Gehölze sollen innerhalb von ca. 5 Jahren eine Überschirmung von zumindest 25 % der Projektfläche erreichen können;
    • die Hecken müssen aus mind. 10 verschiedenen Gehölzarten bestehen und einen Baumanteil von mindestens 10 % und einen Strauchanteil von mindestens 50 % aufweisen;
    • mindestens 50 % der Bäume müssen Obstbäume sein (Hochstamm- oder Wildobstbäume).
  • Maschinelle Befahrbarkeit (mit Traktor befahrbar, keine Böschungen oder Steilhanglagen)
  • Geeignete Bodenbeschaffenheit (nicht zu trocken, nicht steinig, nicht sumpfig)
  • Leitungsbereiche sind freizuhalten (keine Bepflanzungen im Bereich von Drainagen, Kabeltrassen, Leitungen)
  • Keine naturschutzfachlichen oder ökologischen Ablehnungsgründe
  • Die Begrünung der Projektflächen (Anbau von Weißklee) muss im Herbst vor der Auspflanzung erfolgen.

Landwirtschaftliche Betriebe, die an den ÖPUL-Maßnahmen UBB oder BIO teilnehmen, können eine formlose Voranmeldung an die NÖ Agrarbezirksbehörde schicken, die Folgendes beinhalten sollte: 

  • geplante Flächengröße der künftigen Mehrnutzenhecke
  • Grundstücknummer(n), Katastralgemeinde
  • evtl. Skizze auf einem Ausdruck aus der Hofkarte
  • Zustimmungserklärung der EigentümerInnen bei Pachtflächen
  • Kontaktdaten des Antragstellers/der Antragstellerin 

Die gemeldeten Flächen werden dann von MitarbeiterInnen der NÖ Agrarbezirksbehörde besichtigt. Bei grundsätzlicher Eignung wird in Absprache mit dem Antragsteller ein konkretes Bepflanzungskonzept festgelegt und die weitere Vorgangsweise erläutert.

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Letzte Änderung dieser Seite: 25.5.2023
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