Förderungen

Behaglichkeit

Einen äußerst wirksamen Schutz gegen das Eindringen von solarer Strahlung bietet ein außen-oder zwischenliegender Sonnenschutz bei verglasten Bauelementen (Fenster, Türen, Fixverglasungen etc.).

Ergänzungen für Energieeffizienz

Photovoltaik, thermische Solaranlage, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, Brauchwasserwärmepumpe

Ergänzungen für hocheffiziente Heizungsanlagen

Anlagen, die vorwiegend biogene Brennstoffe oder erneuerbare Umweltenergien nutzen.

Ergänzungen für Ökologie

Photovoltaik, thermische Solaranlage, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, Brauchwasserwärmepumpe

Ergänzungen für Sicherheit

Hochwasserschutz bei der Wohnungssanierung

Hier finden Sie Informationen zur Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen in anderen Wohngebäuden.

Hochwasserschutz beim Eigenheim

Hier finden Sie Informationen zur Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Eigenheimen.

Lärmschutz an Landstraßen - Förderung

Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenstern und -Türen.

Mindeststandard beim Heizwärmebedarf

Als Voraussetzung für die Zuerkennung einer Förderung für die Sanierung eines Eigenheimes oder Reihenhauses gilt ein Mindeststandard beim Heizwärmebedarf, zumindest aber eine 40%-ige Verbesserung des Wärmedämmstandards der Gebäudehülle.

Sanierung ohne Energieausweis

Nachfolgende Gewerke können auch OHNE Energieausweis gefördert werden. Bitte beachten Sie: Es sind nur bis zu zwei wärmedämmende Maßnahmen förderbar.

Wohnbauförderung Eigenheimsanierung

Das Fördermodell für die Sanierung von Eigenheimen bietet nicht nur die Möglichkeit, das in die Jahre gekommene Traumhaus wieder auf ein dem jetzigen Stand entsprechend, nachhaltiges und energieeinsparendes Gebäude zu bringen, sondern unterstützt auch mit einer noch individuelleren Finanzierung. Somit ist die Förderung noch vielfältiger.

Wohnbauförderung Heizkesseltausch

Die Details zur Förderung bzw. zu den Voraussetzungen finden Sie ab 1. Mai 2019 auf dieser Seite.

Wohnbauförderung Wohnungssanierung

Hier finden Sie Informationen zur Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen in anderen Wohngebäuden.

Ihre Kontaktstelle des Landes:

Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610
Letzte Änderung dieser Seite: 31.7.2019
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