Förderung für die Sanierung von Presshäusern

Die Kellergassen stellen ein bedeutungsvolles Baukulturerbe dar, dieses zu erhalten ist eine wichtige baukulturelle Aufgabe des Landes NÖ. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Erhaltung der Kellerobjekte in ihrer Schlichtheit, Ursprünglichkeit und als Bestandteil des Ensembles Kellergasse.

Mit dieser Förderung unterstützen wir Sie dabei, Ihr Presshaus fachgerecht zu sanieren. Gemeinsam wollen wir den traditionellen Charme der Kellergassen erhalten und unser baukulturelles Erbe in die Zukunft tragen.

Kellergasse
© BD1



Die Förderung soll helfen die überlieferten Strukturen zu bewahren, die bauliche Erscheinungsform zu erhalten, sensibel weiter zu entwickeln und die kulturelle Bautradition der Kellergasse wieder in Erinnerung rufen

Die NÖ Landesregierung hat in der Regierungssitzung vom 08.10.2024 das neue Fördermodell zur Erhaltung des Baukulturerbes Kellergasse beschlossen. 

Wir fördern

  • Fachgerechte Ausbesserungsarbeiten an Mauerwerk, Putz, Kellerfenster, Kellertür, Gaittürl,  Dachdeckung und weiteren Teilen, die von außen sichtbar sind
  • Errichtung eines kellergassengerechten Freiplatzes
  • Unter Umständen: Rückbauarbeiten in den ursprünglichen Zustand

Hinweis

  • Nur Keller in einer Kellergassen Schutzzone sind förderbar.
  • Nur die Ausbesserung der Keller-Hülle ist förderbar.
  • Nicht gefördert werden Neubauten, statische Maßnahmen, Umbauten im Inneren, Einrichtung sowie nicht fachgerechte Sanierungsmaßnahmen (z. B. Edelputz, Isolierung, Faschen, falsche Dachdeckung etc.)

Eigentümer von Kellerobjekten in einer Kellergasse mit Schutzzonen in Niederösterreich. Unternehmen können eine Förderung im Rahmen der De-minimis-Verordnung der EU erhalten.

  • Das Objekt liegt in einer Kellergasse mit Bebauungsplan und Schutzzone (oder Bausperre).
  • Kellergassen-Bauberatung vorab – www.noe-gestalten.at/kellergassen-bauberatung-fuer-privatepersonen
  • Einhaltung der Bebauungsplan- und Schutzzonenbestimmungen
  • Arbeiten in Eigenregie oder durch befugte Gewerbetreibende
  • Dokumentation mit Vorher-Nachher-Fotos

Die Förderung beträgt 40% der als förderbar anerkannten errechneten Kosten zuzüglich der jeweiligen Pauschalbeträge in voller Höhe.  

Förderuntergrenze: € 400,-
Unter diesem Betrag wird der Förderbetrag nicht ausbezahlt! 

Förderobergrenze:      € 4.000,-

Die Höhe der förderfähigen Kosten wird durch Richtsätze bzw. Pauschalen ermittelt. 

Durch die verpflichtende Kellergassenbauberatung wird die Notwendigkeit und der Umfang der Sanierungsmaßnahmen ermittelt und in ein Aufmaßblatt eingetragen. 
Davon wird die Förderung berechnet. 

Folgende Werte (Bruttobeträge inkl. USt.), die aufgrund von Marktpreisen und konkreten Angeboten ermittelt wurden, werden angewendet:


Förderhöhe
Sanierung der Fassade

(Sichtschalung aus Holz zählt zu Fassadenfläche)

€ 80,00/m²
Übersteigen Dach€ 50,00/m²
Sanierung der Kellertür€ 500,- (Pauschal)
Erhalt/Sanierung von bauhistorischen Besonderheiten
(Portale, Giebelschnitzerei, Dekorelemente, etc.)
€ 300,- (Pauschal)

Sanierung des Gait-Türls oder Boden-Türls

€ 300,- (Pauschal)

Sanierung/Gestaltung eines Freiplatzes

- Pflasterung (Kopfsteinpflaster oder Schattauer)

 € 250,-/m²

- Trockensteinmauer

€ 700, ­­-/m²




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Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeiner Baudienst
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten Email: post.bd1@noel.gv.at
Fragen bitte an:
Kellergassenmanagement
Email: kellergassen@dorf-stadterneuerung.at
Tel: 0676/88591319
Letzte Änderung dieser Seite: 23.1.2025
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