Veranstaltung-Scheck für NÖ Gemeinden und NÖ Pfarrgemeinden

Die Förderaktion richtet sich an die NÖ Gemeinden und Pfarrgemeinden und Religionsgemeinschaften (gesetzlich anerkannt in Österreich) mit Standort in Niederösterreich. 

Der Veranstaltungsscheck übernimmt 75 % der Kosten für Seminare, Workshops, Aktionstage, Filmvorführungen und weitere Informations- und Motivationsveranstaltungen für ihre Bürgerinnen und Bürger zu den Themen Energie und Klima.

  • Energetisches Sanieren und klimafittes Bauen (u.a. Energieausweis, Energie-, und Stromsparen, LED-Beleuchtung, thermische Sanierung, ökologische Baustoffe, Heizungscheck, Lüftung, Haustechnik, Heizungsumstellung, Biomasse-Fernwärme)
  • Energieeffizienz, Stromsparen, erneuerbare Energieträger, Photovoltaik, Solar, Unterstützung des Ausstieges aus fossilen Energieträgern
  • Klimafreundliche Mobilitätsformen (u.a. Öffentlicher Verkehr, Fahrgemeinschaften, Mitfahrbörsen, e-Mobilität, e-Sammelruftaxi, e-Car-Sharing, Bike-Sharing, mit dem Rad, zu Fuß)
  • Klimaschutz, Klimawandel und Klimawandelanpassung
  • nachhaltiger und klimaverträglicher Lebensstil und nachhaltige Produkte (u.a. regional, bio, saisonal, fair trade, „söwa gmocht“, regionale Wertschöpfung, regionale Wirtschaftsstrukturen, Tauschkreise)
  • Ressourceneffizienz und Abfall vermeiden (u.a. reparieren und wiederverwenden, recyceln, Bewusstsein für Wertstoffe entwickeln, Mehrwegverpackungen, Lebensmittelverschwendung stoppen, Einwegkunststoffe vermeiden)
  • Globale Verantwortung und Klimagerechtigkeit (u.a. Bewusstsein für globale Auswirkungen und Ursachen der Klimakrise, Grenzenloser Klimaschutz)
  • künstlerische Vermittlung von Klima- und Energiethemen
  • Stärkung der Klimaresilienz (u.a. Ökologische Gestaltung und Bewirtschaftung von Gärten und Grünräumen, gesunde Böden, klimaresiliente Wälder, Schutz vor Starkregen & Erosion)
  • NÖ Gemeinden und NÖ Gemeindeverbände
  • NÖ Gemeindenetzwerke – für gemeinsame Veranstaltungen
    (ab zwei NÖ Gemeinden) – Nennung einer federführenden Gemeinde. Diese übernimmt die Antragstellung für die Veranstaltung
  • Pfarrgemeinden und Religionsgemeinschaften (gesetzlich anerkannt in Österreich) und deren Bildungshäuser, mit Standort in NÖ

Die Einreichformulare stehen dem Förderwerber als Download zur Verfügung.

Der Scheck ist bis sechs Monate nach der Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe einlösbar.

Pro Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe sind bis zu 75% der anerkennbaren Kosten förderbar. Die Förderung ist mit max. € 1.000,- begrenzt. Die anerkennbaren Kosten müssen mindestens € 500,- betragen.

Die Anzahl der Schecks pro Förderwerber innerhalb der Förderperiode ist nicht begrenzt.

Die Förderaktion ist gültig von 01.01.2024 bis 31. 12.2026. Mit dieser Novellierung tritt die gleichlautende Förderungsrichtlinie aus dem Jahr 2021 außer Kraft. Entsprechend können Förderanträge bis zum 31.12.2026 eingereicht und anerkannt werden.


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Ihre Kontaktstelle des Landes für Klima- und Energiefragen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 17 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru3-ek@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 15217 oder 14790
Fax: 02742 / 9005 - 14350
Letzte Änderung dieser Seite: 15.3.2024
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