Förderungen
Im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014‐2020 sind in Niederösterreich unterschiedliche Biomasse-Anlagen förderbar
Vor dem Hintergrund der aktuellen Veränderungen des Energiemarktes, namentlich der massiven Erhöhungen der Strom- und Gaspreise, hat das Land NÖ in der Landtagssitzung vom 25. Juli 2022 das NÖ Strompreisrabattgesetz (NÖ SPRG) beschlossen. Auf Basis dieses Gesetzes soll den NÖ Haushalten in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße ein entsprechender Entlastungsbetrag als Teuerungsausgleich zu den gestiegenen Lebenserhaltungs- und Energiekosten gewährt werden.
Dem Land Niederösterreich ist ein zukunftsweisender Umgang mit Energie, Technik und Ressourcen wichtig. Dabei spielen auch Pfarren als Erhalter von Kirchen, Gebetshäusern und Pfarrhöfen eine große Rolle. Die Initiative Energie-Spar-Pfarre wurde kürzlich von der NÖ Landesregierung bis Ende 2026 verlängert. Voraussetzung für eine Förderung ist die kostenlose Beratung durch die „Energieberatung NÖ“. Danach kann das Antragsformular online eingereicht werden. Gefördert werden Energieberatungen, Photovoltaikanlagen, Stromtankstellen, Stromspeicher, Optimierung von Heizungsanlagen, Heizungsumstellungen auf erneuerbare Energieträger, Anschluss an Biomasse-Nahwärmeanlagen, Sitzbankheizungen, thermische Sanierungsmaßnahmen und hocheffiziente LED-Beleuchtungen. Details folgen in Kürze!
für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (CNG, Bio-CNG und Pflanzenöl)
Niederösterreich hat sich mit dem NÖ Klima- und Energiefahrplan ehrgeizige Ziele gesetzt. Um den eingeschlagenen Weg der Energiewende entschlossen weiterzugehen, werden die Ambitionen bei der erneuerbaren Stromaufbringung noch weiter verstärkt.
Hier finden Sie Förderungen, die den Bereich "Klima" thematisch ergänzen, aber anderen Bereichen zugeordnet sind.
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Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
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